Politische Bühne: ARD-'Wahlarena' sorgt für Diskussionsstoff
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bleibt standhaft in seinem Drängen auf die Teilnahme an der ARD-Sendung 'Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl'. Die Partei hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. Einen Termin für eine endgültige Entscheidung des OVG gibt es laut einer Sprecherin derzeit noch nicht.
Bis zum 11. Februar hat der WDR Zeit, auf die Einwände des BSW zu reagieren. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass BSWs Spitzenkandidatin nicht zwingend zur 'Wahlarena' am 17. Februar eingeladen werden muss. Die Partei sieht hierin eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit; das Gericht stellte jedoch klar, dass diese hinter der Rundfunkfreiheit des WDR zurücktreten müsse.
Der Sender seinerseits argumentiert, dass er sämtliche Parteien nach ihrer Relevanz und gemäß dem redaktionellen Gesamtkonzept der Sendung behandle. So wurde das BSW zwar nicht zur 'Wahlarena' eingeladen, erhielt jedoch in anderen Formaten ausreichende Präsenz. In der Beurteilung der Partei BSW sieht das Gericht klare Unterschiede zur Bedeutung anderer Parteien, die das Potenzial auf einflussreiche Positionen wie die Kanzlerschaft haben könnten.
Der Fokus beim BSW, der FDP und den Linken liege eher auf dem Einzug in den Bundestag. Diese Sichtweise wird jetzt vom OVG überprüft.
Ein Blick nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigt ein anderes Bild: Hier hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren entschieden, dass der SWR die BSW-Spitzenkandidaten zu Wahlsendungen einladen muss. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigt.

