Anklage neunfacher Mord

Pfleger als Herr über Leben und Tod - Prozessbeginn

24. März 2025, 13:29 Uhr · Quelle: dpa
Er soll seinen Opfern tödliche Überdosen von Schmerz- und Beruhigungsmitteln gespritzt haben. In Aachen hat ein Prozess gegen einen Krankenpfleger mit schockierenden Vorwürfen begonnen.

Aachen (dpa) - Er schwang sich laut Anklage zum «Herrn über Leben und Tod» auf: Ein Krankenpfleger soll in einer Klinik in Würselen reihenweise Patienten mit tödlichen Injektionen ermordet haben. Motiv: Er habe in seinen Nachtschichten «möglichst wenig Arbeitsaufwand» haben wollen. «Er sprach den Patienten das Lebensrecht ab», sagt Staatsanwalt Marius Saalmann zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Aachen. 

Der Deutsche ist wegen neunfachen Mordes und 34-fachen Mordversuchs angeklagt. Alle Taten soll er innerhalb weniger Monate begangen haben, zwischen Ende Dezember 2023 und Mai 2024. Laut Anklage soll er Patienten auf der Palliativ-Station stark sedierende Medikamente gespritzt haben, teils in Kombination mit Schmerzmitteln und in einigen Fällen mehrfach. Das habe in neun Fällen zum Tod der Patienten geführt.

Angeklagter verfügt über herausragendes fachliches Wissen

Der stark tätowierte Angeklagte im grauen Sweat-Shirt verfolgt die Ausführungen des Staatsanwalts aufmerksam und äußerlich ungerührt. Angaben vor Gericht will er zunächst nicht machen.

Im Jahr 2007 hatte der Mann seine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger abgeschlossen, arbeitete dann in verschiedenen Krankenhäusern. Auf der Palliativ-Station des Rhein-Maas Klinikums Würselen sei der Angeklagte, der über ein herausragendes fachliches Wissen verfüge, auf eigenen Wunsch ausschließlich im Nachtdienst eingesetzt worden, schildert der Staatsanwalt. 

Lustlos und ohne Motivation bei der Arbeit

Seine Arbeit habe der Pfleger ohne Empathie und mit teils unangemessenem Verhalten den Patienten gegenüber erledigt, lustlos und ohne Motivation. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung habe er von sich «ein Selbstbild der Überlegenheit» gegenüber Kollegen und Ärzten gehabt und sich nicht an ärztliche Anweisungen gehalten. «Er fühlte sich von den todkranken Patienten und ihren Bedürfnissen genervt und gestört», sagt Saalmann. «Für ihn waren sie nur zum Sterben auf der Palliativ-Station.»

 

Deshalb habe er seinen Opfern lebensbedrohliche Injektionen verabreicht - entweder als sie schliefen oder in wachem Zustand unter Ausnutzung ihres Vertrauens. «Dann verließ er das Krankenzimmer und überließ die Patienten sich selbst.» Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft niedrige Beweggründe und Heimtücke. Die Ermittlungen waren durch einen Hinweis der Klinik ins Rollen gekommen.

Patienten verfielen in Koma, aus dem sie nicht mehr erwachten

In schneller Folge rattert Saalmann die einzelnen Fälle herunter. Einem 69-jährigen Parkinson-Patienten zum Beispiel soll der Angeklagte mehrfach auf eigene Faust ein starkes Schlafmittel und nicht indiziertes Morphin verabreicht haben. «Er verfiel in einen komatösen Zustand, aus dem er nicht erwachte, und den der Angeklagte durch die andauernde Vergabe der Mittel aufrechterhielt» - bis die letzte Dosis schließlich zum Tod geführt habe.

«Wir haben es hier mit einem umfangreichen Verfahren und einer Vielzahl von Fällen zu tun», sagt der Vorsitzende Richter Markus Vogt. «Aber es geht auch um Strukturen und allgemeine Zusammenhänge.» 

Prozess soll den Angehörigen Gewissheit geben

In dem zunächst bis Juni terminierten Prozess werden neben medizinischen Sachverständigen voraussichtlich Dutzende Zeugen gehört, vor allem frühere Kollegen und Vorgesetzte des Angeklagten. Zudem gibt es mehrere Hinterbliebene, die als Nebenkläger zu Wort kommen sollen. Letztlich solle der Prozess «den Angehörigen die Unsicherheit nehmen, was geschehen ist», sagt der Richter.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen weiter und nimmt nach Angaben einer Sprecherin nun die früheren beruflichen Stationen des Angeklagten unter die Lupe. Unter anderem hatte der Pfleger in den städtischen Kliniken Köln gearbeitet. Möglicherweise könnte der Fall also noch größere Dimensionen annehmen.

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Nordrhein-Westfalen / Deutschland
24.03.2025 · 13:29 Uhr
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