Pflege in der Krise: Reformen treffen auf Ressourcenmangel
In Deutschland klafft eine erhebliche Lücke bei den Entlastungsangeboten für die häusliche Pflege, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert. Der Vorsitzende der Stiftung, Eugen Brysch, verdeutlicht das Problem mit alarmierenden Zahlen: Von den rund 16.000 Pflegeheimen im Land bieten lediglich knapp 1.000 Kurzzeitpflegeplätze an.
Ab dem 1. Juli greift eine Reform der Ampel-Koalition von 2023, die die Verfügbarkeit solcher Leistungen erleichtern soll. Neu ist ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro jährlich, das flexibler eingesetzt werden kann, um Pflegebedürftige zu entlasten.
Diese Vorschriften adressieren vor allem Situationen, in denen Pflegepersonen kurzfristig ausfallen, sei es durch Urlaub oder Krankheit. Die Reform verlängert die mögliche Inanspruchnahme von sechs auf acht Wochen und beseitigt die Notwendigkeit eines bisherigen sechsmonatigen Vorlaufs. Doch trotz der Neuregelung bleibt die Praxis problematisch: Ein Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen erschwert die Umsetzung erheblich.
Brysch äußert sich skeptisch zu den Auswirkungen der Änderungen, die theoretisch 4,9 Millionen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 offenstehen: Der bestehende Mangel an Angeboten lässt befürchten, dass die neu bereitgestellten Mittel wenig genutzt werden. Die Kapazitäten in der Pflegebranche sind knapp und entsprechen nicht dem Bedarf, wodurch jährlich Milliarden Euro ungenutzt auf den Konten der Pflegekassen verweilen.
Dies bringt den Patientenschützer dazu, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu fordern. Nur so ließe sich verhindern, dass ein unverändert großer Teil der Gelder weiterhin ungenutzt bleibt und pflegebedürftige Familien unzureichend unterstützt werden.

