Paritätischer Gesamtverband verlangt neue Frist für rückwirkende Leistungen beim Bildungspaket
Berlin (dts) - Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, hat eine längere Antragsfrist für die rückwirkende Bewilligung von Leistungen aus dem Bildungspaket verlangt. "Die Frist muss von der Leyen sofort bis mindestens Ende Juni verlängern`, sagte Schneider der "Süddeutschen Zeitung" (Montags-Ausgabe). Bislang müssen die Eltern bis Ende April einen Antrag stellen, sonst verfällt der Anspruch auf die rückwirkende Bewilligung von Leistungen für das erste Quartal. Zu den Anlaufschwierigkeiten beim Bildungspaket sagte Schneider: "Jeder, der sich jetzt über die geringe Nachfrage am Bildungspaket wundert, muss grenzenlos naiv sein." Die staatlichen Leistungen seien viel zu wenig bekannt, vor allem bei den ebenfalls leistungsberechtigten Beziehern von Wohngeld und Kinderzuschlag. Viele Kommunen seien für die Umsetzung des Bildungspakets noch nicht vorbereitet. Außerdem habe das Paket einen entscheidenden Konstruktionsfehler: "Das ministerialbürokratische Denken nach dem Motto ,Antrag stellen, Antrag einlösen` funktioniert nicht so einfach." Damit das Paket erfolgreicher werde, "müssen wir die bereits vorhandenen Strukturen der Jugendhilfe besser nutzen und dahin gehen, wo die Kinder bereits sind", verlangte Schneider.