Päckchen-Palaver: DHL siegt im Rechtsstreit gegen Verbraucherschützer
Das Oberlandesgericht Hamm hat im juristischen Schlagabtausch zwischen der DHL Group und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Argumente der Verbraucherschützer als untragbar abgewiesen. Das Gericht erklärte die Klage der vzbv für unbegründet, während die beantragte Revision nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, mit dem Aktenzeichen I-13 UKl 9/25, geprüft werden könnte. Der vzbv plant eine Entscheidung über weitere rechtliche Schritte, sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen.
Im Kern des Streits stand die Praktik der Ersatzzustellung, bei der Pakete an Nachbarn übergeben werden können. Die Verbraucherschützer verlangten strengere AGB-Regelungen, um eine direkte Übergabe an den Nachbarn zu verhindern, falls der Empfänger nicht erreichbar ist. DHL entgegnete, dass die bestehende Praxis gesetzeskonform sei und von vielen Kunden wegen ihrer Bequemlichkeit geschätzt werde.
Eine Sprecherin von DHL begrüßte das Urteil und unterstrich, dass rechtliche Vorgaben beachtet werden. In seiner Begründung bemerkte das Gericht, dass die vzbv keinen praktikablen Alternativvorschlag zur aktuellen Klausel vorgeführt habe. Der Vorsitzende Richter hob hervor, dass die Umstände der Paketzustellung stark vom Wohnumfeld abhängen, wobei urbane und ländliche Gegebenheiten unterschiedlichste Herausforderungen bergen.
Eben diese Paketzustellungsdynamik hat sich durch die vermehrten Online-Bestellungen drastisch intensiviert. Jede Sekunde zählt für den Zusteller, der die effizienteste Lösung sucht, um Pakete abzuwickeln. Bei fehlender Einwilligung zur Ablage vor der Haustür bleibt der Gang zum Nachbarn als Alternative. An diesen Übergaben sei nach Auffassung des Gerichts nichts auszusetzen. Kunden haben die Möglichkeit, ihr Einverständnis zur Ersatzzustellung online im persönlichen DHL-Konto zu verweigern.

