OpenAI unterliegt im Rechtsstreit um Liedtexte – Wegweisendes Urteil stärkt Rechteinhaber
Das Landgericht München hat entschieden: Der Betreiber der KI-Plattform ChatGPT, OpenAI, wurde im juristischen Disput um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Songtexten von der Gema verklagt und unterlag in einem wegweisenden Urteil. Die Entscheidung führte zu einer Unterlassungs- sowie Schadensersatzpflicht für das US-Unternehmen. Richterin Elke Schwager verdeutlichte die Kernproblematik des komplizierten Verfahrens durch einen treffenden Vergleich: Bauteile, die in einem Bauwerk genutzt werden sollen, müssen rechtmäßig erworben werden und dürfen nicht widerrechtlich genutzt werden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Gegenstand des Prozesses waren unter anderem Songtexte so populärer Lieder wie Herbert Grönemeyers "Männer" und Reinhard Meys "Über den Wolken", deren Urheberrechte von der Gema vertreten werden. Während die Gema durch das Urteil in ihrer Position gestärkt wird und nun eine bessere Verhandlungsbasis für das Lizenzgeschäft mit Liedtexten hat, könnten Anbieter generativer KI vor erheblichen finanziellen Belastungen stehen. Chefjustiziar der Gema, Kai Welp, äußerte sich zufrieden und spricht von einer potenziellen Signalwirkung für ganz Europa.
Obgleich das Urteil voraussichtlich in höhere Instanzen, möglicherweise bis zum Europäischen Gerichtshof, weiterverhandelt werden kann, prüft OpenAI derzeit seine nächsten Schritte. Die Argumente, dass das KI-System lediglich lerne und nicht abspeichere, fanden vor Gericht keinen Anklang, da die gespeicherten Texte klar wiedererkennbar generiert werden. Das Gericht stellte klar, dass OpenAI die Verantwortung für die Textausgaben trägt und nicht die Nutzer der Plattform.
Das Urteil könnte weitreichende Implikationen über die Liedtexte hinaus haben. Wie Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb betonte, könnte die Entscheidung grundlegende Auswirkungen auf zahlreiche Werke haben, die für generative KI genutzt werden. Sollte die Gema in letzter Instanz siegreich bleiben, könnten sich die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen zugunsten der Urheber verschieben. Eine große Hoffnung für den Deutschen Journalistenverband, der das Urteil als entscheidenden Sieg für das Urheberrecht ansieht.
Das Gericht sieht jedoch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Künstler, wie die Gema zusätzlich geklagt hatte. Auch wenn die Künstlertexte verändert ausgegeben werden, bleibt deren Wiedererkennbarkeit bestehen. Dieser Aspekt der Entscheidung ist für die Gema wohl zu verschmerzen.

