
Das Landgericht München hat entschieden: Der Betreiber der KI-Plattform ChatGPT, OpenAI, wurde im juristischen Disput um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Songtexten von der Gema verklagt und unterlag in einem wegweisenden Urteil. Die Entscheidung führte zu einer Unterlassungs- sowie
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