Online-Moderiese Shein entgeht dreimonatiger Seitensperre in Frankreich

Das Pariser Gericht hat den Antrag der französischen Regierung auf eine dreimonatige Sperrung der Online-Plattform Shein abgelehnt und damit ein Zeichen für die Wahrung der unternehmerischen Freiheit gesetzt. Die Richter befanden, dass eine solche Maßnahme unverhältnismäßig sei, da der chinesische Modekonzern mit Sitz in Singapur, der als Hersteller, Händler und Marktplatz agiert, umgehend auf die Vorfälle reagiert habe.
Anlass für den Antrag waren Berichte über den Verkauf von Sexpuppen in Kinderoptik sowie nicht frei verkäuflichen Waffen und Medikamenten über die Plattform. Shein stoppte sofort den Verkauf der fraglichen Puppen und unterbrach den Marktplatzbetrieb für die verbotenen Waren. Dennoch hatte die Regierung eine vorübergehende Sperre gefordert.
Das Gericht stellte klar, dass es sich bei diesen Verstößen lediglich um Einzelfälle gehandelt habe und Shein alle problematischen Produkte umgehend entfernt habe. Ein systemischer Mangel bei der internen Kontrolle und Regulierung sei nicht ersichtlich. Shein äußerte Zufriedenheit mit dem Urteil und betonte das Bestreben, in Zusammenarbeit mit den französischen Behörden die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen.
Trotz des positiven Urteils für Shein wurde die Plattform zur Einführung einer Alterskontrolle für legale pornografische Produkte verpflichtet, um den Zugang für Minderjährige zu verhindern. Shein hat bereits angekündigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Diskussion um Shein wurde zusätzlich durch die Eröffnung des ersten stationären Verkaufsstands in einem Pariser Kaufhaus angeheizt, was Proteste von Gegnern der Fast-Fashion-Industrie hervorrief. Kritisiert wurden dabei vor allem die Arbeitsbedingungen und die ökologische Bilanz des Unternehmens.

