Oberlandesgericht bestätigt Freispruch von Tierschützern

Naumburg (dpa) - Trotz Einbruchs in eine Schweinemastanlage hat ein Gericht die Revision gegen Freisprüche für drei Tierschützer als unbegründet verworfen. Sie waren 2013 in eine Schweinemastanlage mit rund 60 000 Tieren in Sachsen-Anhalt eingedrungen und hatten Missstände gefilmt.

Der Eigentümer des Betriebs im Landkreis Börde hatte sie wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschützer gefordert.

Das Oberlandesgericht Naumburg befand nun, die Angeklagten hätten einen Skandal - schwerste und dauerhafte Missstände - aufgedeckt, einen Notstand, der kaum zu überbieten sei. Dies rechtfertige die Verletzung des Hausrechts; das Tierwohl sei höher einzuschätzen. Sie hätten mit ihren Aufnahmen Beweise gesichert und damit dafür gesorgt, dass «endlich etwas geschah», begründete der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Gerd Henss. Staatliche Stellen hätten auf Anzeigen der Tierschützer über Missstände wie zu enge Haltungsbedingungen nicht ausreichend reagiert. «Es ist bewusst vertuscht worden, was geschehen ist», sagte der Richter.

Zugleich betonte er, das Urteil sei «kein Freibrief für tatsächliche oder selbst ernannte Tierschützer». Eine Notstandshandlung dürfe nur dann begangen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gebe und massive Rechtsverstöße vorlägen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers dürfte das Urteil das erste seiner Art sein, das von einem Oberlandesgerichts in Deutschland gesprochen wurde.

Im voll besetzten Verhandlungssaal brach nach der Urteilsverkündung Jubel aus. Die drei Angeklagten - zwei Männer und eine Frau - hatten während der Verhandlung ihr Tun erneut verteidigt. Sie hätten keine Unterstützung von den staatlichen Behörden bekommen, um das Leid der Tiere abzustellen. «Ein Schweigen und Nichtstun ist nicht mit meinem Gewissen zu vereinbaren. Die Zustände waren unerträglich», sagte der Angeklagte Jürgen Foß. Zum Urteil sagte er: «Es wird nicht alles gleich morgen besser sein.»

Die drei Tierschützer waren zuvor vom Amtsgericht Haldensleben und Landgericht Magdeburg freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft jeweils Revision eingelegt. Oberstaatsanwältin Maria Ascheberg hatte eine Neuauflage an einer anderen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg gefordert. Die Verteidigung hatte erneut auf Freispruch plädiert und sieht im Urteil «Signalwirkung» für den Tierschutz in Deutschland.

Nach Angaben des Magdeburger Agrarministeriums gab es seit 2013 mehrere Kontrollen in dem Betrieb in Sandbeiendorf. Daran waren Landkreis, Landesverwaltungsamt und Agrarministerium beteiligt. Zudem seien dem Betrieb Auflagen erteilt worden.

Sachsen-Anhalts Agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne) sagte, es sei jetzt Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass der Tierschutz in Schweineställen flächendeckend eingehalten werde.

Prozesse / Tiere / Agrar / Urteile / Sachsen-Anhalt / Deutschland
22.02.2018 · 18:51 Uhr
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