Naumburg (dpa) - Trotz Einbruchs in eine Schweinemastanlage hat ein Gericht die Revision gegen Freisprüche für drei Tierschützer als unbegründet verworfen. Sie waren 2013 in eine Schweinemastanlage mit rund 60 000 Tieren in Sachsen-Anhalt eingedrungen und hatten Missstände gefilmt. Der Eigentümer ...

Kommentare

(2) k293295 · 23. Februar 2018
Das OLG hat sich der Rechtsgüterabwägung der Vorinstanzen angeschlossen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Es wurden aber nicht die Rechtsgüter Ausklärung und Hausrecht abgewogen, sondern die Rechtsgüter rechtfertigender Notstand und Hausrecht. Da gewinnt rechtfertigender Notstand immer. Den Quatsch hätte sich die Staatsanwaltschaft sparen, ihre Zeit sinnvoller aufwenden können.
(1) Muschel · 23. Februar 2018
Diesem Richter zolle ich höchsten Respekt, denn er hat den vorhandenen gesetzlichen Spielraum angewandt.
 
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