Nitratstreit im Fokus: Leipzig prüft Revisionsklage der Deutschen Umwelthilfe
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nimmt sich der Frage an, ob die Bundesregierung mehr gegen die Nitratbelastung im Boden unternehmen muss. Im Mittelpunkt steht die Revisionsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die auf einer dreistündigen Verhandlung basierte. Mit Spannung wird die Entscheidung des 10. Senats am 8. Oktober erwartet.
Der Umweltverband DUH ist überzeugt, dass Deutschland seine EU-Verpflichtungen im Hinblick auf die Nitrat-Richtlinie nicht ausreichend erfüllt. Sie fordert eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsprogramms. Zu Beginn des Jahres 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Klage als unbegründet abgelehnt. Der Grund: Die DUH habe während der Anhörungen zur Nitratrichtlinie und dem Aktionsprogramm nicht ausreichend Stellung bezogen. Daher sei es rechtlich nicht zulässig, vor Gericht neue Punkte einzubringen.
In Leipzig stellte der Senat jedoch die Argumentation des OVG infrage und hob hervor, dass die DUH rechtzeitig auf die Überschreitung des Grenzwerts von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Trinkwasser hingewiesen habe. Die DUH beantragte, das Urteil aus Münster aufzuheben und forderte die Bundesregierung auf, einen neuen Aktionsplan gegen Nitratverunreinigung zu entwickeln. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies diesen Antrag als nicht zulässig zurück und forderte die Zurückweisung der Revision.
In der Landwirtschaft dient Nitrat als Mineraldünger zur Steigerung des Pflanzenwachstums. In zahlreichen deutschen Regionen führt diese Praxis allerdings zu einer übermäßigen Grundwasserbelastung. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind Nitrate für Menschen weitgehend unbedenklich, sie können jedoch durch bakterielle Umwandlung in das gesundheitsschädliche Nitrit transformiert werden.

