Nexus Uranium begrüßt Jon Winter in seinem Advisory Board

10. Dezember 2025, 12:44 Uhr · Quelle: Pressebox
Nexus Uranium hat Jon Winter in sein Advisory Board berufen. Seine Expertise in Umweltgenehmigungen und Bergbau wird die Entwicklung der Uranprojekte vorantreiben.

Vancouver, British Columbia, 10.12.2025 (PresseBox) - Nexus Uranium Corp.(CSE: NEXU | OTCQB: GIDMF | FWB: JA7) („Nexus“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass Herr Jon Winter mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 in das Advisory Board des Unternehmens berufen wurde.

Herr Winter verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung mit Umweltgenehmigungsverfahren, regulatorischen Angelegenheiten und Bergbaubetrieben in Nord- und Mittelamerika. Seine Ernennung stärkt die Beratungskompetenzen von Nexus beim Ausbau seines Uranprojektportfolios über die entsprechenden Genehmigungs- und Erschließungsverfahren.

„Jons großer Erfahrungsschatz im Bereich der Genehmigungsverfahren und Umwelt-Compliance, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigung des von enCore Energy betriebenen Projekts Dewey-Burdock, ist ein enormer Gewinn für unser Team“, so Chief Executive Officer Jeremy Poirier. „Seine praktische Erfahrung im Betrieb von Urananlagen mit In-situ-Behandlung in Verbindung mit seiner Erfolgsbilanz bei der Einholung von behördlichen Genehmigungen auf bundes- und einzelstaatlicher Ebene wird uns bei der weiteren Erschließung unserer Uranprojekte in den Vereinigten Staaten eine enorme Hilfe sein.“

Über Jon Winter

Herr Winter hat mehr als 40 Jahre Erfahrung im Bereich der mineralgewinnenden Industrien und im öffentlichen Dienst. Er hat im Bereich Umweltgesundheit und Sicherheit im Bergbau an den Genehmigungsverfahren für Erschließungsprojekte und Betriebsanlagen, Standortkonformitätsmanagement, ISO 14001-Umweltmanagement, Bergwerkssanierung und Management kommunaler öffentlicher Bauvorhaben mitgearbeitet.

Herr Winter war auf operativer Ebene in In-situ-Uran- und Gold-Tagebaubetriebe in Wyoming, South Dakota, Washington State, Colorado und Honduras involviert. Als Teammitglied war er maßgeblich an der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen und Zulassungen auf einzel- und bundesstaatlicher Ebene – u.a. von der U.S. Nuclear Regulatory Commission (NRC), der Environmental Protection Agency (EPA), dem Bureau of Land Management (BLM), dem U.S. Forest Service (USFS), dem U.S. Fish and Wildlife Service (USF&W) sowie dem U.S. Army Corps of Engineers (USACE) – beteiligt.

Herr Winter hat ein Diplom in Biologie und Weidelandökologie vom Mesa State College und von der University of Wyoming.

In Zusammenhang mit der Ernennung hat das Unternehmen Herrn Winter im Einklang mit seinem aktienbasierten Vergütungsprogramm (Omnibus Equity Compensation Plan) 30.000 Restricted Share Units („RSUs“) gewährt. Die RSUs werden zu gleichen Teilen in Tranchen von 25 % über einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Gewährung unverfallbar, und jede RSU berechtigt den Inhaber ab dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit zum Bezug einer Stammaktie des Unternehmens. Die RSUs und die diesen zugrunde liegenden Aktien unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen und Börsenrichtlinien bestimmten Veräußerungs- und Übertragungsbeschränkungen und sind ab dem Tag der Gewährung an eine Haltefrist von vier Monaten gebunden.

Über Nexus Uranium Corp.

Nexus Uranium ist ein kanadisches Uranexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung von Mineralien im Bereich der grünen Energie konzentriert. Das Unternehmen besitzt fünf Uranprojekte in den USA: Chord und Wolf Canyon in South Dakota, South Pass und Great Divide Basin in Wyoming sowie Wray Mesa in Utah. Diese Projekte wurden in der Vergangenheit bereits umfassend erkundet und befinden sich in vielversprechenden Erschließungsgebieten. Nexus besitzt außerdem das Uranprojekt Mann Lake im Athabasca-Becken im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan.

FÜR WEITERE INFORMATIONEN WENDEN SIE SICH BITTE AN:
Jeremy Poirier
Chief Executive Officer
(604) 722-9842
[email protected]

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze, einschließlich Aussagen über die erwarteten Beiträge des Advisory Board des Unternehmens und den Fortschritt der Uranprojekte des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung als angemessen erachtet werden, einschließlich der fortgesetzten Verfügbarkeit der Berater und des Managementteams des Unternehmens sowie der Fähigkeit des Unternehmens, seine Geschäftspläne umzusetzen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von Risiken und Ungewissheiten, einschließlich Änderungen der Marktbedingungen, regulatorischer Entwicklungen und Risiken, die mit der Mineralexplorationsbranche verbunden sind, erheblich davon abweichen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Canadian Securities Exchange und ihr Marktregulierungsorgan (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Market Regulator bezeichnet) übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in einem Rechtsgebiet erfolgen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, einschließlich Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 1933“) oder den Wertpapiergesetzen eines einzelnen Bundesstaates registriert und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten oder an US-Personen (im Sinne der Regulation S gemäß dem Gesetz von 1933) bzw. auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Gesetz von 1933 und den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates registriert oder es besteht eine Ausnahme von diesen Registrierungsanforderungen. Personen (wie in Regulation S des Gesetzes von 1933 definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Gesetz von 1933 und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert oder es besteht eine Ausnahme von diesen Registrierungsanforderungen.

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Energie- / Umwelttechnik / Uranium / Bergbau / Advisory Board
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