Neuer Mobilfunk-Maßstab: Bundesnetzagentur plant Minderungsrecht
Deutschlands Handybenutzer dürfen auf geringere Kosten hoffen, falls ihre Datenverbindung signifikant schlechter ist als vertraglich festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen Vorschlag zur Handhabung des sogenannten Minderungsrechts präsentiert. Dieses Recht existiert seit 2021, war bisher jedoch nicht funktionsfähig. Der Regulierer definiert nun konkrete Bedingungen, unter denen das Minderungsrecht wegen schlechter Leistung geltend gemacht werden kann. Nachdem sich Marktteilnehmer dazu äußern konnten, werden die endgültigen Vorgaben festgelegt.
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller plant, das Mobilfunk-Minderungsrecht bis Jahresende umzusetzen. Mit einem eigens entwickelten Messtool sollen Verbraucher prüfen können, ob ihre Mobilfunkqualität den vertraglichen Standards entspricht.
Telekommunikationsanbieter müssen künftig Maximalwerte für die Datenübertragung angeben. Wird dieser Wert dauerhaft unterschritten, können Kunden eine Preisminderung verlangen. In ländlichen Gebieten liegt die Toleranzgrenze bei 10 Prozent, in städtischen bei 25 Prozent. Trotz niedriger Prozentwerte könnten viele Nutzer davon profitieren, auch wenn sie Aufwand in Form von 30 Messungen an fünf Tagen betreiben müssen.
Die Telekommunikationsbranche kritisiert diese Pläne scharf. Frederic Ufer vom Branchenverband VATM bezeichnet die Anzahl der erforderlichen Messungen als zu gering und fordert präzisere Standorterfassungen während der Messungen. Ein rechtssicheres Verfahren sei unerlässlich, betonte Ufer.
Verbraucherschützer halten die neuen Regeln für unzureichend. Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass die Hürden für Mobilfunkanbieter zu niedrig seien. Er sieht preisbewusste Verbraucher im Nachteil, da günstige Tarife oft nur geringe Maximalgeschwindigkeiten bieten und nur 10 Prozent der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit geliefert werden müssen.
Für das Festnetz existiert bereits ein Minderungsrecht über die Plattform breitbandmessung.de, das jedoch wenig genutzt wird. Verbraucherschützer argumentieren, dass die Messbedingungen im Festnetz zu restriktiv seien. Für das Mobilfunk-Minderungsrecht erwartet Müller eine höhere Akzeptanz, da Tests mit einer Smartphone-App unkomplizierter seien als Laptop-Tests mit einem Lan-Kabel. (eulerpool-AFX)

