Neue Runde im Ringen um Richterposten am Bundesverfassungsgericht
Die anhaltenden Diskussionen um die Besetzung dreier Richterstellen am Bundesverfassungsgericht haben die Bundestagsfraktionen weiterhin in Unruhe versetzt. Bereits einmal misslang der Versuch, die vakanten Positionen in Karlsruhe zu besetzen, was diesen Donnerstag eine erneute Abstimmung im Parlament notwendig macht.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt; zur Wahl benötigt ein Kandidat die Unterstützung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Nachdem im Juli die Nominierungen des Richterwahlausschusses auf Widerstand gestoßen waren, war die Abstimmung kurzfristig verschoben worden.
Bei der nun geplanten Wahl hofft man auf Zustimmung für die vorgeschlagenen Juristen. Der Ausschuss hatte zunächst die Juraprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold sowie den Arbeitsrichter Günter Spinner benannt. Brosius-Gersdorf zog nach Widerständen bezüglich ihrer liberalen Haltung zu Abtreibungen zurück.
An ihrer Stelle ist nun Sigrid Emmenegger, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, als Kandidatin im Rennen. Die politische Führung, allen voran der CDU-Fraktionschef Jens Spahn, sichert Emmenegger breite Unterstützung zu. Ob die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht wird, bleibt jedoch fraglich.
Entscheidend wird sein, ob auch die Grünen und Linken im Parlament für die Kandidaten stimmen, da ihre Einbindung in den Nominierungsprozess bisher unzureichend war. Zudem bleibt offen, ob Arbeitsrichter Spinner nur mit Hilfe von AfD-Stimmen gewählt werden könnte, was die Lage zusätzlich kompliziert. Scheitert die Wahl erneut, könnte das Besetzungsrecht auf den Bundesrat übergehen, was für die schwarz-rote Koalition einen weiteren Rückschlag bedeuten würde.

