Neue Richtlinien für THC-Grenzwerte im Straßenverkehr angestrebt
Im Zuge der zunehmenden Liberalisierung von Cannabis steht nun die Festlegung eines Grenzwertes für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr kurz vor der Realisierung. Einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" zufolge wird aktuell ein Gesetzesentwurf diskutiert, der die Empfehlungen einer Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums umfasst. Laut dieser Vorgabe würde zukünftig eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wenn Autofahrer mit einer Konzentration ab 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut am Steuerrad erwischt werden. Die Initiatoren, die Fraktionen der Ampel-Koalition im Bundestag, intendieren die Implementierung dieses Grenzwerts durch ein neues Gesetz.
Im bisherigen Rechtssystem wurde beim Umgang mit der Droge Cannabis streng verfahren. Schon der minimale Nachweis von THC im Blut konnte zu Geldstrafen oder Punkten im Fahreignungsregister führen, ohne dass ein fester Grenzwert wie bei Alkohol mit der bekannten 0,5-Promille-Grenze existierte. In der gerichtlichen Praxis ist jedoch eine Toleranzgrenze von 1 Nanogramm THC pro Milliter Blut entstanden. Die Einberufung einer Kommission, die sich mit dieser Thematik befasst hat, führte zu dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 Nanogramm, da ab dieser Konzentration eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit "nicht fernliegend" sei. Es wurde weiterhin eine Vergleichbarkeit mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille hergestellt. Sollte die Gesetzesänderung Erfolg haben, wäre dies ein weiterer Schritt in Richtung einer regulierten und sicherheitsorientierten Einbindung von Cannabis im Alltagsleben. (eulerpool-AFX)