Neue Regelungen für ukrainische Geflüchtete: Zwischen Asylbewerberleistungen und Arbeitsintegrierung
Die deutsche Bundesregierung plant entscheidende Änderungen bei den Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, diese Flüchtlinge künftig nach den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu versorgen, was eine signifikante Reduzierung der monatlichen Zahlungen im Vergleich zum Bürgergeld bedeutet. Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht eine stärkere Fokussierung auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Personen, die noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, obwohl sie könnten, sollen dazu angehalten werden, sich aktiv um einen Job zu bemühen. Hierbei steht den Betroffenen die Unterstützung der Arbeitsagentur zur Verfügung, und bei Nichtbefolgung könnten Sanktionen drohen. Ziel ist es, die Integration der ukrainischen Geflüchteten sowohl arbeitsmarktlich als auch gesellschaftlich zu fördern.
Finanziell rechnet der Staat mit Einsparungen in Milliardenhöhe durch die Reduzierung der Leistungen, wobei auf der anderen Seite Mehrausgaben im Bereich der Asylbewerberleistungen anfallen. Der Bundestag wird in der kommenden Woche über die Gesetzesreform entscheiden. Mit dem Stichtag im April 2025 soll rückwirkender Bürokratieaufwand minimiert werden. Trotz der Änderungen bleibt der Zugang zum Bürgergeld für bereits Berechtigte bestehen.
Innerhalb der Arbeitsagentur gibt es Bedenken, dass die neue Regelung die Integration durch Erschwerungen bei der Bereitstellung von Sprachkursen und Qualifizierungen negativ beeinflussen könnte. Diese Bedenken werden umso relevanter angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr eine bemerkenswerte Zahl von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt integriert wurde. Die kommenden Entscheidungen könnten demnach entscheidend für die zukünftige Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland sein.

