Neue Reformvorschläge: Mietrecht im Wandel
Das Bundesjustizministerium hat kürzlich einen Reformvorschlag vorgestellt, der erhebliche finanzielle Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter verspricht. Der Entwurf, der zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird, zielt darauf ab, die Regeln für Vermieter zu straffen und die Anzahl der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse zu reduzieren.
Seit 2015 existiert die Mietpreisbremse in nachgefragten Wohngebieten und wurde bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchsten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wobei jedoch bislang Ausnahmen für Neubauten, umfassende Modernisierungen und Kurzzeitvermietungen gelten. Justizministerin Stefanie Hubig hebt hervor, dass viele Menschen heute große Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden, was unter anderem an bestehenden Mietrechtsproblemen liegt.
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs betrifft möblierte Wohnungen. Zukünftig wird von Vermietern erwartet, transparent zu machen, welcher Anteil der Miete für die Möblierung berechnet wird, inklusive einer neuen Obergrenze unter Berücksichtigung des Alters der Möbel. Zusätzliche Strenge ist bei Kurzzeitmietverträgen angedacht: Vermieter könnten versucht sein, diese Ausnahme zu nutzen, um höhere Mieten durchzusetzen. Als Gegenmaßnahme könnte eine maximal zulässige Mietdauer von sechs Monaten eingeführt werden.
Des Weiteren ist eine Erweiterung der sogenannten Schonfristzahlungen geplant. Mieter, die in Zahlungsrückstand geraten, sollen die Möglichkeit erhalten, durch Nachzahlung die ordentliche Kündigung zu vermeiden. Viel Diskussionsstoff bietet die geplante Begrenzung von Indexmieten. Der Entwurf sieht vor, dass diese Mieten nicht mehr als 3,5 Prozent jährlich steigen dürfen, was der Mieterbund jedoch weiterhin als zu hoch einstuft, angesichts der potenziellen Belastungen für Mieter.

