Neue Küche: Was müssen Vermieter beachten?

25. September 2025, 12:06 Uhr · Quelle: LifePR
Eine neutrale Küche kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und die Vermietung erleichtern. Der Artikel klärt über rechtliche Pflichten und Kostenberechnungen auf.

Utting, 25.09.2025 (lifePR) - Eine möglichst zeitlose und neutrale Küche empfiehlt sich auch, wenn Sie als Vermieter oder Vermieterin über eine neue Küche in Ihrem Mietobjekt nachdenken. Auf einem anderen Blatt steht, ob Sie mit oder ohne Küche vermieten wollen, da die Gepflogenheiten von Region zu Region variieren. „In Berlin etwa müssen Herd und Spüle vorhanden sein, in Nordrhein-Westfalen sind meiner Kenntnis nach lediglich die erforderlichen Anschlüsse vorgeschrieben“, erläutert Heilmann. Die derzeit gängige Praxis, eine vorhandene Einbauküche als Grund für einen Möblierungszuschlag heranzuziehen, hält sie für rechtlich fragwürdig. Generell wirke sich eine Einbauküche jedoch positiv in dem Sinne aus, als Zuschläge für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dann zulässig seien. So könne sich das Vorhandensein vom Vermieter gestellter Küchenmöbel und Elektrogeräte bei der Einordnung in einen Mietspiegel als werterhöhend auswirken, ergänzt die Juristin.

Wichtig zu wissen, falls Sie mit Einbauküche vermieten: In diesem Fall müssen Sie im Schadensfall für den Ersatz defekter Küchengeräte sorgen. Haben Sie einen Mietvertrag mit einer so genannten Bagatellreparaturklausel mit Ihrem Mieter vereinbart, muss dieser kleinere Schönheitsreparaturen an der Küche selbst durchführen. Üblicherweise wird hierfür ein Betrag von 100 bis 150 Euro festgelegt, die Obergrenze liegt bei acht Prozent der Jahresmiete.

Die Frage, was sich für Sie mehr rechnet, lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten, da sie auch vom Standort der Wohnung abhängt. Ist es in Ihrer Region üblich, eine Wohnung mit Küche zu vermieten, werden Sie höchstwahrscheinlich eher mit Küche eine unkomplizierte Vermietung erreichen als ohne diese Ausstattung.

Um zu ermitteln, wie hoch der Mietzuschlag über die übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren ausfallen müsste, um die Kosten wieder hereinzuholen, hat sich folgende Vorgehensweise etabliert: Sie teilen die Gesamtkosten der Küche durch die Nutzungsdauer von zehn Jahren, rechnen die jährlichen Finanzierungskosten hinzu und teilen den Betrag durch zwölf.

Haben Sie beispielsweise 7.000 Euro für die Küche gezahlt und liegt der Zinssatz für die Finanzierung der Küche bei vier Prozent, könnten Sie monatlich einen Zuschlag von 82 Euro ansetzen.

Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie zudem berücksichtigen, dass Sie die Anschaffungskosten für die Küche über zehn Jahre abschreiben können und so die Steuerlast geringer ausfällt.

Biallo-Tipp: Eine neue Küche steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern kann auch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Wer zudem vermietet, sollte wissen, wie sich Investitionen steuerlich auswirken – lesen Sie dazu den Ratgeber zu Mieteinnahmen und Steuern sparen mit Vermietung von biallo.de.

Bauen & Wohnen / Vermieter / Küche / Mietrecht / Immobilienwert
[lifepr.de] · 25.09.2025 · 12:06 Uhr
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