Neue Entscheidungshilfen zu Aortenaneurysmen
Die Handreichungen für Patientinnen und Patienten sind Teil des gesetzlich festgelegten Zweitmeinungsverfahrens.

17. Februar 2025, 16:50 Uhr · Quelle: LifePR
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das IQWiG beauftragt, Entscheidungshilfen zu Aortenaneurysmen zu erstellen, um Patientinnen und Patienten bei der Wahl zwischen Beobachtung und Operation zu unterstützen. Zudem haben sie Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, um informierte Entscheidungen zu treffen.

Köln, 17.02.2025 (lifePR) - Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, was die beste Wahl ist. Bei Ausbuchtungen der Hauptschlagader (Aortenaneurysmen) stehen viele Patientinnen und Patienten auch vor der Entscheidung, ob sie überhaupt eine Behandlung wollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte deswegen 2023 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung von Entscheidungshilfen zu Eingriffen an Aortenaneurysmen.

Entscheidungshilfen sind Hilfsmittel, die eine Patientin oder einen Patienten dabei unterstützen, bei schwierigeren Gesundheitsfragen eine Entscheidung zu treffen. „Vor der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff an der Aorta sollten Patientinnen und Patienten die Vor- und Nachteile kennen und sorgfältig abwägen. Deshalb haben betroffene Patientinnen und Patienten bei ihrer Entscheidung Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung“, erklärt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.

Was sind Aortenaneurysmen?

Die Aorta (Hauptschlagader) ist das kräftigste Blutgefäß des Menschen. Sie beginnt am Herzen, verläuft durch den Brust- und Bauchraum und verteilt frisches Blut in alle Organe, Arme und Beine. Bei älteren Menschen kann die Wand der Aorta im Laufe des Lebens schwächer werden und dann an einer Stelle eine Ausbuchtung bilden. Die heißt im Brustbereich (Thorax) thorakales oder Brustaorten-Aneurysma und im Bauchbereich abdominelles oder Bauchaorten-Aneurysma. Bauchaorten-Aneurysmen sind die häufigste Form. Weil vor allem Männer betroffen sind, gibt es für gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren das Angebot einer einmaligen Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung. Bei Frauen werden Aneurysmen oft bei anderen Untersuchungen im Bauchraum entdeckt.

Viele der so entdeckten Aneurysmen sind klein und verursachen den Betroffenen keine Probleme. Oft ist eine Behandlung nicht sinnvoll und es wird lediglich eine regelmäßige Kontrolle empfohlen. Wenn das Aneurysma jedoch größer wird, steigt das Risiko, dass es reißt. Das ist dann ein lebensbedrohlicher Notfall. Bei einem großen Aneurysma stehen Patientinnen und Patienten deshalb vor der Entscheidung, ob sie es weiter kontrollieren lassen wollen oder ob eine vorbeugende Operation infrage kommt. Dabei wird die Aorta durch einen künstlichen Schlauch verstärkt.

Der Eingriff kann offen über einen Bauchschnitt oder Öffnen des Brustkorbs oder als endovaskulärer Eingriff vorgenommen werden, bei dem der Schlauch per Katheter in die Aorta eingeschoben wird. Beide OP-Verfahren haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, sie unterscheiden sich zum Beispiel in Hinblick auf mögliche Komplikationen. Die können bei einem Eingriff an der Aorta manchmal lebensgefährlich sein.

Um alle Risiken und mögliche Komplikationen informiert abwägen zu können und eine Entscheidung für oder gegen eine Operation treffen zu können, stellt gesundheitsinformationen.de jetzt kostenlose Entscheidungshilfen zu Aortenaneurysmen zum Download zur Verfügung. Sie können von Patientinnen und Patienten oder Praxen online oder ausgedruckt für Gespräche genutzt werden. Die Entscheidungshilfen sind eingebettet in weitere Informationen zu Bauch- und Brustaorten-Aneurysmen.

Was ist das Zweitmeinungsverfahren?

Für bestimmte, nicht eilige Operationen gibt es ein gesetzlich festgelegtes Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet: Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine dieser Operationen empfiehlt, muss sie oder er auf das Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einer anderen Spezialistin oder einem anderen Spezialisten zu besprechen. Dieses Verfahren gilt für eine Reihe von Operationen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt. Mehr Informationen finden Sie auf gesundheitsinformation.de: Zweitmeinung vor Operationen

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[lifepr.de] · 17.02.2025 · 16:50 Uhr
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