Neuauflage im Lkw-Schadenersatzprozess: OLG München ordnet Neuverhandlung an

Die juristischen Räder drehen sich erneut im Mammutfall des sogenannten Lkw-Kartells: Das Oberlandesgericht München hat die Wellen des juristischen Meeres erneut kräuseln lassen, indem es ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München aufgehoben hat. Das damalige Urteil hatte eine Klage im Schadenersatzprozess, die finanzielle Entschädigungen für den Kauf vermeintlich überteuerter Lastkraftwagen fordert, als teils unzulässig und unbegründet eingeordnet. Doch das OLG sah das anders und lässt die Prozessrollen zurück zum Landgericht rollen für eine Neuverhandlung.

Die Entscheidung bringt einen Hauch von Erneuerung für die Klagepartei Financialright Claims, die im Auftrag der Fahrzeugkäufer die beträchtliche Summe von 560 Millionen Euro zuzüglich Zinsen fordert. Dieses Begehren stützt sich auf das Bestreben, die Position von rund 70.000 Lkw-Käufern zu festigen, deren Ansprüche gegen die Hersteller DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault aufgrund von eingegangenen Bußgeldern zuvor von der EU-Kommission legitimiert wurden.

In einem Twist, der den klassischen Gerichtssaaldramen in nichts nachsteht, stellen diese Bestimmungen das Ergreifen von Schadenersatz in Frage. Dabei findet die Argumentation des Landgerichts keinen Widerhall beim OLG: Die Abtretungen der Ansprüche an Financialright Claims, welche ursprünglich als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz angenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Die Klägerseite kann demnach aufatmen, denn die Entscheidung des OLG stützt sich auf die Einordnung ihrer Inkasso-Befugnis. Zudem nahm das Gericht an, dass die Komplexität kartellrechtlicher Auseinandersetzungen rund um die europäischen Fälle und das Aufrollen ausländischen Rechts eine zweite Chance und tiefere Betrachtung verdiene. Die Argumente der Lkw-Konzerne, die eine Nichtberechtigung des Klägers aufführen, wurden entkräftet, ebenso wie die Behauptung, eine Klage dieses Umfangs wäre rechtsmissbräuchlich.

Die Bühne ist nun bereitet für einen weiteren Akt in diesem Rechtsstreit, der bereits eine gefühlte Ewigkeit währt. Mit der Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof ist das letzte Wort in dieser Sache sicher noch nicht gesprochen. Daimler Truck zeigt sich trotz der Rückschläge kämpferisch und beharrt darauf, sich gegen unbegründete Forderungen zu wehren, gerade weil das Urteil lediglich formale Aspekte behandelt und keinen Schaden feststellt.

Unter Kartellrechtsexperten ringt nun die Frage nach einem tatsächlichen Schaden durch die Absprachen über Preise sowie Technologie-Einführungen um Aufmerksamkeit. Die EU-Kommission hatte diesen Punkt offengelassen. Die Bereitschaft der Konzerne, ihren Standpunkt zu verteidigen, lässt darauf schließen, dass sich dieser Diskurs noch einige Runden drehen wird. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 28.03.2024 · 17:39 Uhr
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