Nahles will Betriebsrenten stärken: Ist neu gleich besser?

Immer mehr Menschen sorgen mit einer betrieblichen Altersvorsorge für den Ruhestand vor. Doch nach Ansicht der Regierung sollten noch mehr Beschäftigte Betriebsrenten nutzen, um die gesetzliche Rente aufzustocken. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant daher eine Verankerung von Betriebsrenten in Tarifverträgen. Ausgerechnet die Versicherer lehnen den Vorstoß ab.

Die Betriebsrenten in Deutschland sollen gestärkt werden. Dazu sind nun Pläne aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales bekanntgeworden, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Das entsprechende Konzept sieht vor, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber Pensionsfonds bzw. -kassen einrichten und die Arbeitgeber in Tarifverträgen ihren Beschäftigten eine Zusage für Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geben. Auch Beschäftigte, die nicht einem solchen Tarifvertrag unterliegen, könnten davon profitieren, wenn dies mit ihrem Arbeitgeber vereinbart wird. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen müssten Arbeitgeber ihren Angestellten bei der sogenannten Nahles-Rente keine bestimmte Leistung garantieren. Vielmehr würde diese Verpflichtung auf die jeweilige Pensionskasse übergehen.

Versicherer sprechen sich gegen Nahles' Pläne aus

Die Versicherer sehen den Vorschlag von Nahles kritisch. In einer Stellungnahme lehnt beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Pläne in ihrer bisherigen Form ab. Durch die Fokussierung auf tarifvertragliche Vorgaben würde ein Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht erreicht werden. Zudem ist die neue Betriebsrente von Nahles zu komplex, so dass gerade kleinere Betriebe davon abgebracht werden könnten.

Absicherung der Betriebsrente "aufgrund rechtlicher Bedenken sehr problematisch"

Besonders problematisch ist laut dem Verband die geplante Absicherung der Einrichtungen über den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Dieser dient bisher als Sicherheitsnetz für den Fall, dass ein Arbeitgeber insolvent geht und die zugesicherte betriebliche Altersversorgung nicht mehr aufbringen kann. Nahles' Pläne würden eine zusätzliche Absicherung gegen Kapitalmarktrisiken beinhalten - dies wäre jedoch eine Zweckentfremdung des bisherigen Systems.

GDV: Betriebliche Altersvorsorge muss anderweitig gestärkt werden

Der GDV sieht noch an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft beispielsweise auch die Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Denn Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind für Rentner vollständig beitragspflichtig, was einen Nachteil der Betriebsrente darstellt. Dies "beeinträchtigt auf Seiten der Arbeitnehmer erheblich die Attraktivität der bAV", so der GDV.

Was taugt die betriebliche Altersvorsorge?

Noch sind keine konkreten Pläne von Andrea Nahles bekannt. Jedoch ist damit zu rechnen, dass die Betriebsrente eines ihrer nächsten großen Projekte wird. Inwiefern etwaige Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge den Beschäftigten zugutekommen, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Zweifel daran, ob sich die bAV im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen wie der Riester Rente auszahlt. Eins ist jedoch sicher: Ganz ohne Altersvorsorge steht man später finanziell definitiv schlechter da.

Altersvorsorge
[finanzen.de] · 06.03.2015 · 10:56 Uhr
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