Nach Stromausfall in Berlin: Innensenatorin fordert rechtliche Anpassungen
Nach den jüngsten Erfahrungen mit dem mehrtägigen Stromausfall in Berlin sieht Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dringenden Handlungsbedarf in der Anpassung bestehender Gesetze. Im Zuge eines Treffens mit den Bezirksbürgermeistern stellte Spranger klar, dass insbesondere das Datenschutzgesetz überarbeitet werden müsse. Ein Kernanliegen der Innensenatorin ist die Möglichkeit, ein Notfallregister zu etablieren, um pflegebedürftige Personen im Falle einer Krise schnell identifizieren und versorgen zu können. Die aktuelle rechtliche Definition des Datenschutzes erlaube dies nicht in notwendigem Umfang.
Neben dem Datenschutzgesetz sieht Spranger auch Änderungsbedarf beim Katastrophenschutzgesetz. Die SPD-Politikerin betont die Notwendigkeit, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mehr Eingriffsrechte zu gewähren, um verbindliche Anordnungen gegenüber den Bezirken treffen zu können. Mit diesem Schritt soll die Einheitlichkeit und Effizienz in der Krisenvorsorge verbessert und einer Zersplitterung der Zuständigkeiten entgegengewirkt werden.
Des Weiteren spricht sich Spranger für Veränderungen auf Bundesebene aus. Insbesondere die Transparenzverpflichtungen bedürfen nach ihrer Ansicht einer kritischen Prüfung, um sensible Daten, wie die zur Infrastruktur des Berliner Stromnetzes, zukünftig besser zu schützen. Auf Landesebene müsse daher das Berliner Informationsfreiheitsgesetz angepasst werden, um der Verpflichtung zur Veröffentlichung solcher Sicherheitsdaten entgegenzuwirken.

