Mutmaßlicher Mörder erinnert sich kaum an Geständnis
«Er kann sich nur noch bruchstückhaft erinnern», erklärte Stefan Costabel, nachdem er den 39-Jährigen am Dienstag in der Untersuchungshaft in Leipzig besucht hatte. «Es sieht so aus, dass diese Vernehmung wohl wirklich nicht verwertbar ist.» Ob sich der mutmaßliche Täter im Gespräch mit seinem Verteidiger zu den Vorwürfen äußerte, sagte Costabel nicht. Die Ermittlungsbehörden haben nach wie vor keinen Zweifel an der Verwertbarkeit des Geständnisses.
Der mutmaßliche Mörder war bei seiner Festnahme Samstagnacht stark betrunken. Er habe allerdings nicht 2,8 Promille gehabt, betonte Staatsanwaltschafts-Sprecher Ricardo Schulz. «Der hatte weniger», erklärte Schulz, ohne den genauen Wert zu nennen. Dass der Mann aber erheblich Alkohol intus hatte, ist unbestritten. Im anschließenden fünfstündigen Verhör hatte er gestanden, die neunjährige Corinna aus Eilenburg (Nordsachsen) vergewaltigt und getötet zu haben. Seine elfseitige Aussage unterschrieb er laut Costabel in «krakeliger» Schrift.
Schulz betonte, auch der Ermittlungsrichter, der über den Haftbefehl für den Eilenburger entschied, «hat das Geständnis als verwertbar angesehen». «Allein der Hinweis auf eine starke Alkoholisierung lässt noch keinen Rückschluss zu auf die geistig- seelische Verfassung eines Menschen», sagte Schulz. Das sei höchstrichterliche Rechtsprechung und bedeute konkret: Man muss im Einzelfall entscheiden. Anwalt Costabel zufolge ist sein Mandant seit 1986 alkoholkrank.
Die Ermittler waren auch am Dienstag in Eilenburg, um Spuren auf dem verwilderten Gartengrundstück des 39-Jährigen zu sichern. Dort soll sich der geschiedene Vater eines 14-jährigen Sohnes oft aufgehalten haben. Die Auswertung der Spuren werde noch Tage dauern, hieß es. Bislang haben die Fahnder noch immer nicht die Puppe, die Oberbekleidung und die Schuhe von Corinna gefunden. «Wir müssen damit rechnen dass der Täter versucht hat, die ihn belastenden Gegenstände zu entsorgen.»
Wann der Verdächtige erneut vernommen wird, ist noch offen. Anwalt Costabel erklärte, er wolle vorher die Akten sichten. Der 39-Jährige werde sich auf jeden Fall nicht mehr ohne Anwalt äußern. Bei allem Streit um die Verwertbarkeit der ersten Aussage besteht noch eine weitere Möglichkeit: dass der 39-Jährige sein Geständnis in nüchternem Zustand wiederholt.