Mindestlohn steigt: Anpassungen betreffen auch Minijobs

Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht. Dies bedeutet eine Anhebung von dem bisherigen Satz von 12,82 Euro, wie durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums festgelegt, welche auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission basiert.
Ab Anfang 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Neben dem Mindestlohn erhöht sich auch die Obergrenze für Minijobs, die von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat ansteigt.
Seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland am 1. Januar 2015, damals mit 8,50 Euro pro Stunde, entscheidet die aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften bestehende Kommission über dessen Anpassung. Nur im Jahr 2022 gab es einen gesetzlich festgelegten Anstieg auf 12 Euro.
Auch eine Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit gilt für geringfügig Beschäftigte, insbesondere in Bereichen wie Baugewerbe, Gastronomie und Logistik. Die Mindestlohnkommission berücksichtigt bei ihren Entscheidungen die Entwicklung der Tariflöhne und des mittleren Einkommens. Die SPD hatte im Wahlkampf mit der Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro eine Debatte entfacht.

