Mietpreisbremse bis 2029 verlängert: Ein Schritt gegen explodierende Wohnkosten
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse für angespannte Wohngebiete bis Ende 2029 beschlossen. Damit zielt die schwarz-rote Koalition darauf ab, die Mietsituation in begehrten städtischen Lagen zu entschärfen. Der Bundesrat erteilte dem Gesetzesentwurf seine Zustimmung und legte damit den Grundstein für eine weitere Stabilisierung des Wohnungsmarktes.
Diese Maßnahme greift für Regionen, die von den jeweiligen Bundesländern als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei jeder Neuvermietung darf die Miete dort nun um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Als Referenz dient hierbei die Durchschnittsmiete, die beispielsweise in Mietspiegeln angegeben wird.
Von dieser Regelung sind jedoch neu errichtete Wohneinheiten, die nach Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden, ausgenommen. Stefanie Hubig, die als Justizministerin der Bundesregierung das Mietrecht verantwortet, hat die Gesetzesverlängerung intensiv vorangetrieben.
Sie unterstreicht die Notwendigkeit weiteren Reformbedarfs im Bereich Mietrecht, um zu verhindern, dass Schlupflöcher wie Kurzzeitmietverträge oder die Vermietung möblierter Wohnungen die Umgehung der Mietpreisbremse ermöglichen.

