Meta vor Gericht: New Mexico bringt erste Kindesmissbrauchsklage gegen Tech-Giganten vor eine Jury
Der Vorwurf: Profit auf Kosten von Kindern
Eingereicht wurde die Klage von New Mexicos Generalstaatsanwalt Raúl Torrez. Der Vorwurf wiegt schwer: Meta habe auf seinen Plattformen systematisch sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ermöglicht, illegale Inhalte gefördert und davon wirtschaftlich profitiert. Kinder und Jugendliche seien unzureichend geschützt worden, während erwachsene Täter nahezu freien Zugang zu ihnen gehabt hätten.
Betroffen sind laut Klageschrift insbesondere Facebook, Instagram und WhatsApp. Die Plattformen hätten sexuelle Kontakte angebahnt, die teils in realem Missbrauch und Menschenhandel geendet seien.
Undercover-Ermittlungen als Auslöser
Der Fall geht auf eine verdeckte Ermittlung aus dem Jahr 2023 zurück. Ermittler des Justizministeriums von New Mexico legten Testkonten auf Facebook und Instagram an und gaben sich dabei als Nutzer unter 14 Jahren aus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielten diese Profile innerhalb kurzer Zeit explizite sexuelle Inhalte und wurden von Erwachsenen kontaktiert, die nach weiterem Material suchten.
Die Ermittlungen führten zu strafrechtlichen Verfahren gegen drei Personen. Für die Staatsanwaltschaft belegen sie, dass Metas Schutzmechanismen versagten.
Suchtmechaniken und psychische Schäden
Neben sexueller Ausbeutung wirft New Mexico dem Konzern vor, seine Plattformen bewusst so gestaltet zu haben, dass sie maximale Verweildauer erzeugen – selbst bei Kindern. Funktionen wie Endlos-Scrollen und automatisch startende Videos förderten suchtähnliches Verhalten, so die Klage.
Dies habe laut den Vorwürfen zu Depressionen, Angststörungen und Selbstverletzungen bei Minderjährigen beigetragen. Interne Dokumente des Unternehmens sollen diese Risiken anerkannt haben, ohne dass grundlegende Sicherheitsmaßnahmen wie verlässliche Altersverifikation eingeführt worden seien.
Meta weist Vorwürfe zurück
Der Konzern Meta Platforms weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete die Argumentation des Bundesstaates als „sensationell, irrelevant und ablenkend“. Die Klage beruhe auf selektiv ausgewählten internen Dokumenten.
Meta betont, man investiere seit Jahren massiv in den Schutz junger Nutzer, arbeite eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen und entwickle kontinuierlich neue Sicherheitsmechanismen. Man sei stolz auf die erzielten Fortschritte, auch wenn es noch Verbesserungsbedarf gebe.
Verfassungsrechtliche Verteidigungslinie
Juristisch stützt sich Meta auf zwei zentrale Schutzschilde: den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Meinungsfreiheit garantiert, sowie Section 230 des Communications Decency Act. Letztere schützt Internetplattformen grundsätzlich vor Haftung für nutzergenerierte Inhalte.
Die Vorwürfe des Staates ließen sich nicht von den veröffentlichten Inhalten trennen, argumentiert Meta. Algorithmen und Designentscheidungen seien Teil der Veröffentlichung selbst und daher rechtlich geschützt.
Milliardenrisiken im Hintergrund
Der Prozess in Santa Fe, der mit der Auswahl der Jury beginnt und voraussichtlich sieben bis acht Wochen dauern wird, ist nur ein Teil eines größeren Problems. Meta sieht sich in den USA tausenden weiteren Klagen gegenüber, in denen dem Unternehmen vorgeworfen wird, seine Produkte gezielt suchterzeugend für Jugendliche gestaltet zu haben.
Einige dieser Verfahren fordern Schadenersatz in zweistelliger Milliardenhöhe. Parallel läuft in Los Angeles bereits ein weiteres Verfahren, in dem neben Meta nur noch Alphabet als Beklagter übrig ist, nachdem TikTok und Snap Vergleichslösungen akzeptierten.
Mehr als ein einzelner Prozess
Der Fall New Mexico ist für Meta besonders heikel, weil erstmals eine Jury über die Verantwortung eines Social-Media-Konzerns für Kindesmissbrauch entscheiden könnte. Sollte das Gericht den Argumenten des Bundesstaates folgen, wäre das ein Einschnitt für das bislang dominante Haftungsregime im Internet.
Es geht damit um weit mehr als um ein einzelnes Verfahren. Auf dem Spiel steht die Frage, ob Plattformdesign, Algorithmen und unterlassene Schutzmaßnahmen künftig als unternehmerische Verantwortung gewertet werden – auch dann, wenn Inhalte formal von Nutzern stammen.


