Meta unter Druck: Bis zu 10.000 Euro DSGVO-Schadensersatz wegen Meta Pixel möglich
Dr. Stoll & Sauer bietet Meta-Pixel-Online-Check für Betroffene

07. August 2025, 15:33 Uhr · Quelle: LifePR
Meta unter Druck: Bis zu 10.000 Euro DSGVO-Schadensersatz wegen Meta Pixel möglich
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Justitia

Lahr, 07.08.2025 (lifePR) - Der US-Konzern Meta ist ins Visier deutscher Gerichte geraten: Mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 05 O 2351/23) hat das Landgericht Leipzig Meta Platforms Ireland zu 5000 Euro Schadensersatz verurteilt. Grund ist der Einsatz von Meta Business Tools wie dem Meta Pixel auf Drittwebseiten – ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen. Mit Hilfe des Tools wird das Suchverhalten der Nutzer registriert. Nach einem aktuellen Bericht der Stiftung Warentest vom 31. Juli 2025 liegen bereits rund 500 Urteile gegen Meta vor – mit Entschädigungssummen von bis zu 10.000 Euro. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer spricht von einem Meilenstein im digitalen Verbraucherschutz und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check an. Anwälte von Dr. Stoll & Sauer führen aktuell die Sammelklage gegen Meta zum Facebook-Datenleck.

Meta Pixel und Conversion API erfassen massenhaft persönliche Daten

Viele Internetnutzer wissen nicht, dass sie beim Besuch völlig alltäglicher Webseiten wie spiegel.de, shop-apotheke.de oder bahn.de im Hintergrund von Meta getrackt werden. Möglich wird das durch das Meta Pixel – ein Tracking-Code, den Webseitenbetreiber einbinden können. Er sorgt dafür, dass beim Seitenaufruf Daten wie IP-Adresse, Browser-Infos, Klickverhalten und Gesundheitsinteressen an Meta übermittelt werden – oft ohne Zustimmung und selbst dann, wenn Nutzer nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind.

Noch undurchsichtiger ist die Meta Conversion API: Diese überträgt Tracking-Daten direkt vom Webserver der Seite zu Meta – für Nutzer ist das weder erkennbar- noch können sie es technisch unterbinden. Nach Einschätzung von Stiftung Warentest reicht die Datensammlung bis tief in die Intimsphäre. Die Verarbeitung sei laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ohne Einwilligung rechtswidrig.

Urteil zu Meta-Pixel: Gefühl der Überwachung reicht für 5000 Euro

Im Fall vor dem LG Leipzig hatte ein Nutzer festgestellt, dass seine personenbezogenen Daten über Drittseiten an Meta übermittelt wurden. Der Nutzer war dabei nicht bei einer der Meta-Plattformen eingeloggt – seine bloße Präsenz auf mit Meta Business Tools ausgestatteten Seiten reichte aus. Das Gericht bewertete dies als Verstoß gegen die DSGVO, insbesondere gegen Artikel 6 (fehlende Rechtsgrundlage) und Artikel 82 (Schadensersatz).

Besonders deutlich: Das Gericht sprach dem Kläger 5000 Euro Schadensersatz zu, obwohl kein materieller Schaden nachgewiesen wurde. Es genügte das Gefühl des Kontrollverlusts über die eigenen Daten und der Eindruck permanenter Überwachung. Das Urteil folgt damit der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, Az. C-300/21), wonach immaterielle Schäden auch bei abstrakter Beeinträchtigung entschädigungsfähig sind.

Wichtigste Erkenntnisse aus dem Urteil

  • Gericht: Landgericht Leipzig
  • Datum & Aktenzeichen: 4. Juli 2025, Az. 05 O 2351/23
  • Schadensersatz: 5.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO (fehlende Einwilligung)
  • Betroffene Daten: IP-Adresse, Browser-Infos, Klickverhalten, Zeitstempel
  • Tool: Meta Business Tools (Pixel, API etc.)
  • Begründung: Kontrollverlust, Überwachungsgefühl, Total-Profiling
  • Besonderheit: Keine Notwendigkeit, konkreten Schaden nachzuweisen
  • Anwendbarkeit: Auch auf Nicht-Facebook-Nutzer übertragbar
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt Verbrauchern in der kostenlosen Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check rechtliche Möglichkeiten gegen den Tech-Konzern Meta auf.

500 Urteile gegen Meta – bis zu 10.000 Euro pro Fall

Laut Stiftung Warentest liegen mittlerweile rund 500 Urteile gegen Meta vor. Die meisten stammen aus Verfahren vor Amts- und Landgerichten. Betroffene erhielten zwischen 1.000 und 10.000 Euro Schadensersatz – zusätzlich zu Unterlassungs- und Löschungsansprüchen. Prominente Beispiele:

  • LG Ellwangen, 19.02.2025, Az. 2 O 222/24: 10.000 Euro Schadensersatz
  • LG Augsburg, 28.03.2025, Az. 082 O 262/24: 5.000 Euro Schadensersatz
  • LG Hamburg, 17.04.2025, Az. 325 O 261/23: 3.000 Euro Schadensersatz
  • LG Frankfurt a. M., 27.05.2025, Az. 2-01 O 30/24: 2.500 Euro Schadensersatz
Keines der Urteile ist bislang rechtskräftig – Meta geht regelmäßig in Berufung. Die Stiftung Warentest rechnet jedoch mit einer grundsätzlichen Bestätigung durch die Obergerichte und den Bundesgerichtshof. Der BGH hatte im Fall zum Facebook-Datenleck den Mutterkonzern Meta am 18. November 2024 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Allein der reine Datenverlust genügt, um Schadensersatz durchsetzen zu können (Az.: VI ZR 10/24). Zum Facebook-Datenleck führen Anwälte von Dr. Stoll & Sauer im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen Meta.

Wer ist betroffen – und wie können Verbraucher ihre Rechte durchsetzen?

Betroffen sind Millionen Internetnutzer – auch solche ohne Facebook- oder Instagram-Konto. Entscheidend ist nicht die Nutzung der Plattformen, sondern der Besuch von Drittwebseiten, die Meta Business Tools eingebunden haben. Dazu zählen laut Stiftung Warentest unter anderem:

  • Medien: spiegel.de, bild.de, tageschau.de, stern.de, faz.net
  • Gesundheitsseiten: apotheken.de, docmorris.de, helios-gesundheit.de, jameda.de
  • Dating: parship.de, lovescout24.de, amorelie.de
  • Freizeit & Reisen: bahn.de, airbnb.de, holidaycheck.de
  • Intimsphäre: nie-wieder-alkohol.de, fertility.com, krebshilfe.de
Gerichte sehen bereits das subjektive Gefühl, ausgespäht worden zu sein, als ausreichend für einen Entschädigungsanspruch. Beweise wie Screenshots, Datenschutzerklärungen oder Cookie-Banner helfen bei der Geltendmachung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt Verbrauchern in der kostenlosen Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check rechtliche Möglichkeiten gegen den Tech-Konzern Meta auf.

Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Meta-Pixel-Fall

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Fall klar: Der Datenschutz ist kein Papiertiger mehr – deutsche Gerichte zeigen klare Kante gegenüber digitalen Übergriffen. Die Vielzahl an Urteilen gegen Meta zeigt: Wer seine Rechte kennt und sich wehrt, hat sehr gute Erfolgschancen. Die Kanzlei sieht insbesondere die Entkopplung vom Plattform-Login als entscheidend. Selbst wer nie bei Facebook war, kann heute Ansprüche geltend machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check an. Wer den Verdacht hat, vom Meta Pixel betroffen zu sein, kann dort unkompliziert prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht – auch ohne konkreten Schaden oder Facebook-Konto.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 07.08.2025 · 15:33 Uhr
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