Merz hält Lieferung von Marschflugkörpern an Ukraine für möglich
Im Gespräch mit dem ZDF-'heute journal' äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Zwar sei eine solche Unterstützung theoretisch möglich, doch verwies Merz darauf, dass eine umfassende Schulung ukrainischer Soldaten erforderlich wäre, was mehrere Monate in Anspruch nehmen würde. In dieser Hinsicht gehe es darum, die militärische Unterstützung des Landes zeitnah zu optimieren, um effektiv Hilfe leisten zu können.
Bereits vor dem Interview hatte Merz den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Berlin im Kanzleramt empfangen. Bei diesem Treffen sichere der deutsche Kanzler dem kriegsgeplagten Land weiterhin volle Solidarität zu, solange es notwendig sei. Ein hervorstechendes Ergebnis der Unterredung war die Vereinbarung über eine gemeinsame Produktion weitreichender Waffen, um die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine nachhaltig zu stärken. Merz betonte in den ARD-'Tagesthemen', dass die Ukraine kontinuierlich ihre Fähigkeit zur Selbstverteidigung verbessern werde. Selenskyj äußerte dabei abermals seine Hoffnung auf eine baldige Lieferung der Taurus-Marschflugkörper.
Der Wunsch nach diesen Waffen ist keineswegs neu: Bereits vor zwei Jahren hatte sich Selenskyj an die damalige deutsche Regierung unter Olaf Scholz gewandt. Der ehemalige Bundeskanzler Scholz zeigte sich jedoch zurückhaltend, da er befürchtete, dass eine solche Lieferung Deutschland weiter in den Konflikt hineinziehen könnte.
Merz machte im weiteren Verlauf deutlich, dass Russland letztlich den Weg zu einem Ende des Kriegs in der Hand halte. Der Kanzler betonte, dass Moskau die Chance habe, den Konflikt sofort zu beenden, sobald es den Friedensprozess ernsthaft angehe. Solange Russland jedoch weiterhin Verzögerungsstrategien verfolge, bleibe die Situation schwierig. Mögliche Sanktionen gegen Russland seien laut Merz immer eine Option, vorausgesetzt sie basieren auf einer gesicherten Rechtsgrundlage.

