meinUNFALLnotruf erstreitet vierfache geldwerte Leistung
Trotz Zahlungsverweigerung nach Kfz-Unfall muss Versicherung Reparaturkosten tragen

(lifepr) Zug, 17.01.2014 - Nach Angaben des statistischen Bundesamtes ereignen sich jährlich rund 2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland - umgerechnet 5.480 pro Tag! Gut, dass ein Großteil der Fahrzeughalter in der Bundesrepublik im Falle eines Falles gegen Blech- und Personenschäden abgesichert ist. Theoretisch...

Dass entgegen der Dementi von Assekuranzen und dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verschleppte Schadensregulierungen oder gar Zahlungsverweigerungen hierzulande traurige Realität sind und Betroffene teilweise vergeblich auf Leistungen warten, musste jüngst auch eine Rentnerin aus Ulm erfahren.

Wochenlange Auseinandersetzung wegen zweifelhaftem Gutachten

Nach ihrem Verkehrsunfall, bei dem alle Beteiligten glücklicherweise nur einen Schrecken unglücklicherweise aber auch erhebliche Blechschäden davontrugen, ärgerte sich Ursula K. wochenlang mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers herum.

Nach einem eingehenden Gutachten, teilte dieser der Rentnerin mit, dass eine Übernahme der Reparaturkosten in gewünschter Höhe nicht erfolgen könne. Der Grund: das Gutachten habe ergeben, dass ein Großteil der angezeigten Schäden aus früheren Unfällen resultiere.

Ihrem Entsetzen über dieses Gutachten machte Ursula K. in zahlreichen Briefen an die Versicherungsgesellschaft Luft - schließlich war das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gerade einmal sechs Monate alt und wies kaum Gebrauchsspuren auf. Doch auch nach wochenlangen Auseinandersetzungen zeigte sich die Assekuranz nicht zahlungswillig.

Zahlungsverweigerungen nicht akzeptieren - meinUNFALLnotruf fordert erfolgreich Leistungen ein

Weil sie die Regulierungsverweigerung nicht hinnehmen wollte, wandte sich die Ulmerin schließlich an das Verbraucherschutzprojekt meinUNFALLnotruf. Das Team auf Versicherungsrecht - insbesondere klassische Kfz-Unfallthemen - spezialisierter Anwälte nahm noch am selben Tag Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf. Trotz zähem Ringen gelang es den Experten binnen kürzester Zeit, einen Erfolg für die geschädigte Kundin zu erzielen. Das Resultat: Die Versicherungsgesellschaft trägt nun die Reparaturkosten - und das in tatsächlicher Höhe, also das Vierfache des ursprünglich angebotenen Betrages.

Auch andere Betroffene, die der Willkür und der schlechten Zahlungsmoral von Haft- und Unfallversicherungen unterworfen sind, sollten Absagen nicht einfach auf sich beruhen lassen. In vielen Fällen lohnt es, professionell gegen die Regulierungsverschleppungen beziehungsweise -verweigerungen vorzugehen. So konnte meinUNFALLnotruf bereits für viele Kunden erfolgreich Zahlungen und höhere geldwerte Leistungen von den Versicherungsunternehmen einklagen.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 17.01.2014 · 08:48 Uhr
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