Medikamentenversand durch Drogeriekette dm unter rechtlichem Beschuss

Die kürzlich gestartete Initiative der Drogeriemarktkette dm, apothekenpflichtige Arzneimittel über ihre Online-Plattform zu vertreiben, wird nun von der Wettbewerbszentrale rechtlich angefochten. Diese Praxis, bei der Medikamente durch eine tschechische Versandapotheke, die mit dm verbunden ist, den Endkunden erreichen, könnte gegen geltendes Arzneimittel- und Apothekenrecht verstoßen, so die Beanstandungen der Aufsichtsbehörde in Bad Homburg. Die Details des Verfahrens wurden zunächst durch die "Lebensmittelzeitung" bekannt gemacht.
Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestätigte mittlerweile, dass eine entsprechende Klage eingegangen ist, konnte jedoch noch keine weiteren Details offenlegen. Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits steht die Befürchtung, dass das Verschmelzen von apothekenpflichtigen Produkten mit alltäglichen Drogerieartikeln im Online-Handel konsequent als problematisch angesehen werden könnte, ähnlich einer strikt untersagten Apothekenecke in physischen Drogeriemärkten.
Zwischenzeitlich betonte Sebastian Bayer, Marketing- und Beschaffungschef bei dm, dass der Drogeriemarktkette selbst noch keine Klage vorliege. Er erinnerte jedoch daran, im Dezember bereits eine Abmahnung erhalten und fristgerecht darauf reagiert zu haben, ohne dass es seither zu weiteren Auseinandersetzungen gekommen sei.
Ein weiterer Kritikpunkt der Wettbewerbszentrale ist die Frage der apothekenrechtlichen Unabhängigkeit, die durch das gewählte Geschäftsmodell infrage gestellt wird. Die spezifische Beteiligung einer konzerninternen tschechischen Apotheke wird bemängelt, da eine ähnliche ökonomische Verbindung in Deutschland als unzulässig betrachtet würde. Die Tragweite dieses Falles könnte eine viel grundsätzlichere Debatte zur Arzneimittelversorgung in Deutschland auslösen.

