Magazin: Gerichtsakten stellen Ströbele als RAF-Helfer dar
18. Juli 2009, 09:18 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Grüne) stellt seine Unterstützertätigkeit für die Rote Armee Fraktion (RAF) angeblich falsch dar. Das berichtet das Magazin "Focus" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Gerichtsakten. Demnach wurde Ströbele Anfang der 80er-Jahre verurteilt, weil er maßgeblich am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet hätte. Als Verteidiger mehrerer RAF-Gefangener hätte Ströbele für die Planung und den Aufbau des so genannten "Info-Systems" einen laut den damaligen Richtern "entscheidenden Tatbeitrag" geleistet. Das Landgericht Berlin verurteilte Ströbele zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe mit der Begründung: "Ohne die Hilfe einiger weniger Rechtsanwälte, darunter des Angeklagten, wäre die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen." Ströbele hingegen spricht auf seiner Internetseite vom "Info-System" als Hilfsinstrument für die Verteidigung und schreibt, er sei wegen seiner Unterstützung der Hungerstreiks und wegen einiger Pressekonferenzen verurteilt worden. "Vorgeworfen wurde mir nicht, wie immer wieder behauptet wird, dass ich sogenannte Kassiber oder andere Gegenstände aus Gefängniszellen zur RAF im Untergrund oder von dort in die Gefängnisse geschmuggelt haben soll. Alle Vorwürfe betrafen meine Tätigkeit als Verteidiger der Gefangenen aus der RAF in den Jahren 1973 bis Anfang 1975", schreibt Ströbele auf seiner Internetseite.