„Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos
09. Juli 2025, 09:52 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 09.07.2025 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des OLG Hamm.

