Lufthansa unter Beschuss: Gericht untersagt irreführende Werbeaussagen zu CO2-Ausgleich
Das Landgericht Köln hat eine entscheidende Entscheidung gegen die Werbung der Lufthansa gefällt. Auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersagte das Gericht der Airline, bestimmte Aussagen zu CO2-Ausgleich und -Reduktion in ihrem Marketing zu verwenden. Konkret geht es um die Versprechen der Klimaneutralität, die in der Werbung mit Projekten und nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) verknüpft wurden.
In der Urteilsbegründung fand das Gericht kein Verständnis für die Ausgleichsansprüche des Unternehmens. Die Aussagen, die versichern, dass langfristig CO2-Emissionen eingespart oder gebunden werden, seien unzulässig. Laut Gericht sei dies in einigen Fällen auch bei dem Hinweis, man könne während der Buchung durch SAF Fliegen nachhaltiger gestalten, der Fall.
Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich zufrieden mit diesem Urteil, das ihrer Meinung nach irreführender Werbung einen Riegel vorsetzt. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt gegen die Täuschung der Verbraucher. Die Lufthansa habe systematisch den Eindruck erweckt, Flugreisen könnten durch zusätzliche Zahlungen klimaneutral gestaltet werden, was laut Resch nicht den Tatsachen entspräche.
Für die Fluggesellschaft bedeutet dieses Urteil eine klare Aufforderung, ihre Werbung kritisch zu prüfen. Ein Sprecher der Lufthansa betonte, man werde das Urteil eingehend analysieren. Das Unternehmen setze sich kontinuierlich dafür ein, die Umweltbelastungen des Fliegens zu reduzieren, und optimiert weiterhin seine Maßnahmen zur Ressourceneffizienz.