Lockdown bis 14. Februar - Abschied von der Alltagsmaske

19. Januar 2021, 22:35 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert.

Zugleich beschlossen Bund und Länder am Dienstagabend zusätzliche Einschränkungen: Die oft genutzten Alltagsmasken aus Stoff reichen künftig vielerorts nicht mehr aus. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken oder OP-Masken getragen werden.

Ein Grund für die Verschärfung sei die «ernsthafte Gefahr» durch die wahrscheinlich deutlich ansteckendere Mutation des Coronavirus, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen in Berlin. «Noch ist gewissermaßen Zeit, die ganze Gefährlichkeit auch einzudämmen.» Dafür müsse aber jetzt gehandelt werden, sonst könnten die Infektionszahlen schnell stark ansteigen. «Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen», sagte Merkel. Es gehe aber um Vorsorge für das Land und die Bürger, aber auch für Wirtschaft und Arbeitswelt, die unter einem explosionsartigen Anstieg von Infektionszahlen sehr stark leiden würden.

Nach dem Beschluss bleiben etwa die Restaurants und Bars, Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen. Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.

Längere und leidenschaftliche Diskussionen gab es zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit den Schulen. Man einigte sich schließlich, dass Schulen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. In dem Fall werden Eltern häufig gebeten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Gleiches gilt für Kindertagesstätten.

Die Verhandlung zwischen Bund und Ländern sei geprägt gewesen von der Frage, was man Eltern und Kindern zumuten könne, sagte Merkel. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte an, Grundschulen und Kitas voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise und vorsichtig wieder öffnen zu wollen, «wenn die Infektionslage das zulässt».

Um Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren, müssen Arbeitgeber künftig wo immer es möglich ist, Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Die Beschäftigten bitten Bund und Länder, solche Angebote auch zu nutzen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits einen Entwurf für eine Homeoffice-Verordnung vorgelegt. Demnach sollen Arbeitgeber ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 verpflichtet werden, «den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen».

Merkel, Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) betonten, es gebe derzeit auch Grund zur Hoffnung. Die aktuellen Infektionszahlen bieten erste Lichtblicke. So meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag 11.369 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages. Vor genau einer Woche waren es noch 12.802 Neuinfektionen.

Die Zahlen sind nach Experteneinschätzung aber noch viel zu hoch, um Lockerungen wagen zu können. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt derzeit bundesweit noch bei mehr als 130 - als Zielwert, bis zu dem Gesundheitsämter die Nachverfolgung stemmen können, gelten 50.

Sorge bereiten Virusvarianten wie B.1.1.7., die nach derzeitigem Stand wesentlich ansteckender sind und die - bisher wohl noch auf recht kleinem Niveau - auch schon in Deutschland kursieren. Ein Aufheben des Lockdowns würde ihnen Experten zufolge freie Bahn verschaffen. «Wird das Virus gefährlicher, muss die Maske besser werden», begründete Söder die verschärfte Maskenpflicht.

Merkel bekräftigte das Ziel, wieder eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontakten zu erreichen. Bis Ende des Sommers solle allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden können. Dafür komme es auch auf Planungssicherheit bei Impfstofflieferungen an. Die Kanzlerin mahnte zudem an, dass die Nachbarländer Deutschlands beim Eindämmen der Corona-Pandemie «in die gleiche Richtung arbeiten» müssten. Dies sei auch Thema beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wären «Vorkehrungen» bei Einreisefragen zu treffen.

Bund und Länder appellieren wieder an Bürgerinnen und Bürger: «Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an», schreiben sie in ihrem neuesten Beschluss. Wenn die Mutation des Corona-Virus sich als deutlich ansteckender erweise, dann sei eine «weitere deutliche Verschärfung» der Lage wahrscheinlich. Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail justierten Bund und Länder nach:

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich «bestimmte digitale Wirtschaftsgüter» zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können - rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um «Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung».

HOTSPOTS: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.

IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.

VIRUS-MUTATIONEN: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.

GESUNDHEITSÄMTER: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.

NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine «sichere und gerechte Öffnungsstrategie» erarbeiten.

WEITER GILT UNTER ANDEREM: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.

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19.01.2021 · 22:35 Uhr
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