LHR setzt einstweilige Verfügung gegen öffentlich-rechtlichen Sender durch
Festtagskarte empfiehlt sich - Damit Weihnachten nicht zum Alltag wird

(lifepr) Köln, 07.12.2016 - In der Vergangenheit hatte ein öffentlich-rechtlicher Sender negativ über einen gemeinnützigen Verein berichtet und im Rahmen einer so genannten Verdachtsberichterstattung auch haltlose Anschuldigungen erhoben.
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation) jetzt eine einstweilige Verfügung erlassen. Damit wird dem Sender verboten, über einen gemeinnützigen Verein zahlreiche unzutreffende und gegen die Grundsätze der ausnahmsweise zulässigen Verdachtsberichterstattung verstoßende Äußerungen auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.

Lampmann: „Vorverurteilung muss unterlassen werden!“

Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Es erging eine vorläufige Beschlussverfügung, um weiteren Schaden bis zum Hauptverfahren abwenden zu können. Arno Lampmann, Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Wenn der Rundfunksender die Verfügung als endgültige Regelung anerkennt, könnte man das Verfahren beenden!“

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Antragstellers, dass die gegenständlichen Behauptungen – wenn nicht bereits unzutreffend – nicht ordentlich recherchiert worden waren und damit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstießen.

Verdachtsberichterstattung ist nur zulässig, wenn das Informationsinteresse der Allgemeinheit groß ist und ein Mindestbestand an (objektiven) Beweistatsachen vorliegt. Lampmann: „Eine Vorverurteilung muss ausgeschlossen sein. Diese Voraussetzungen hielt die Veröffentlichung nicht ansatzweise ein.“

Neben dem Unterlassungsanspruch bestehen Schadensersatzansprüche, die der geschädigte Verein in einem separaten Verfahren geltend machen wird.

LG Berlin, Beschluss v. 25.10.2016, Az. 27 O 523/16
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 07.12.2016 · 16:54 Uhr
[0 Kommentare]
 
Baerbock schließt Fregatte in Straße von Taiwan nicht aus
Auckland (dpa) – Bundesaußenministerin Annalena Baerbock schließt nicht aus, dass die Fregatte […] (05)
Hardware für Videospiele im Auto: Wie gefährlich ist der neue Trend?
Während es seit einer gefühlten Ewigkeit bei Fahrzeugen der entsprechenden Preiskategorie, für […] (05)
Tim Cook hebt Apples Vorteile bei generativer KI hervor
Bei einem Investoren-Call mit Apples Finanzchef Luca Maestri und Investoren sagte Konzernchef […] (00)
Hendrik Wüst wird in die Mangel genommen
Das Erste strahlt am Montag, den 10. Juni 2024, um 22: 50 Uhr die Dokumentation «ARD Story» mit dem Thema […] (00)
Russlands Flugverkehr trotzt den Sanktionen
Trotz mehrerer Sanktionspakete seit 2022 wirken die Maßnahmen der EU gegen Russland nicht so […] (00)
Barça verliert: Real Madrid vorzeitig spanischer Meister
Madrid (dpa) - Real Madrid empfängt den FC Bayern München zum Rückspiel im Champions-League- […] (00)
 
 
Suchbegriff