LG Ravensburg: Vernichtendes Urteil gegen Senec
Gericht: Stromspeicher hätten „überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden dürfen“

19. Mai 2026, 14:51 Uhr · Quelle: LifePR
LG Ravensburg: Vernichtendes Urteil gegen Senec
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LG Ravensburg: Vernichtendes Urteil gegen Senec
Das Landgericht Ravensburg hat Senec wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz verurteilt. Die Speicher hätten wegen Brandgefahr nicht verkauft werden dürfen.

Lahr, 19.05.2026 (lifePR) - Das Landgericht Ravensburg hat am 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25) ein vernichtendes Urteil im Senec-Skandal gefällt. Erneut wurde die Senec GmbH direkt wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verurteilt. Besonders brisant: Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die von Senec hergestellten Stromspeicher wegen der erheblichen Brand- und Verpuffungsgefahr „überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden durften“. Damit verschärft das Landgericht Ravensburg die verbraucherfreundliche Rechtsprechung weiter und sieht in den Speichern eine konkrete Gefahr für Leib und Leben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Kläger vertreten hat, bewertet die Entscheidung als weiteren Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Betroffene Verbraucher, deren Speicher bislang nicht ausgetauscht wurden, können ihre Ansprüche kostenlos im Senec-Online-Check prüfen lassen.

Hintergrund des Falls und Bedeutung für den Senec-Skandal

Der Kläger hatte 2020 eine Photovoltaikanlage samt Senec-Stromspeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh erworben. In den Batteriespeichern wurden sogenannte NCA-Zellen eingesetzt. Nach mehreren Brand- und Verpuffungsvorfällen bei Senec-Speichern deaktivierte Senec im März 2022 bundesweit rund 66.000 Speicher per Fernabschaltung und versetzte sie in einen Standby-Modus. Später installierte das Unternehmen die Diagnosesoftware „SmartGuard“. Das Gericht sieht darin ein erhebliches Sicherheitsproblem und keinen bloßen Einzelfall.

Das Urteil im Überblick

  • Gericht: Landgericht Ravensburg
    • Datum: 12. Mai 2026
    • Aktenzeichen: 4 O 152/25
    • Beklagte: Senec GmbH
    • Ergebnis: Feststellung der Schadensersatzpflicht für künftige Gesundheits- und Körperschäden
    • Rechtsgrundlage: § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG
    • Bedeutung: weiteres Grundsatzurteil direkt gegen Senec als Herstellerin
    • Urteil noch nicht rechtskräftig
    • Kläger vertreten durch Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zentrale Erwägungen des Gerichts zum Senec-Fall

Das Landgericht Ravensburg stellt ausdrücklich fest, dass die von Senec hergestellten Batteriespeicher die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden und deshalb nach dem Produktsicherheitsgesetz nicht hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.

Besonders deutlich formuliert das Gericht die Gefahr, die von den Speichern ausgeht:
„Von dem Batteriespeicher der Beklagten geht eine sehr große Gefahr aus.“

Weiter führt das Gericht aus:
„Denn es kann vorkommen, dass es zu Verpuffungen und / oder Bränden kommt.“

Und weiter:
„Die von der Beklagten hergestellten Batteriespeicher hätten daher überhaupt nicht auf den Markt gebracht werden dürfen.“

Die Richter betonen, dass die Gefahr keineswegs nur theoretisch sei. Bereits sechs dokumentierte Brand- und Verpuffungsvorfälle genügten, um eine reale und nicht hinnehmbare Gefahr für Leib und Leben anzunehmen. Das Gericht rechnet vor, dass statistisch betrachtet bei einem von 21.666 Batteriespeichern ein solcher Vorfall aufgetreten sei. Angesichts möglicher schwerer Verletzungen oder Todesfälle sei dies keineswegs vernachlässigbar.

Produktsicherheitsgesetz als Schlüssel – Haftung direkt beim Hersteller

Wie bereits zuvor das LG Schweinfurt wendet auch das Landgericht Ravensburg das Produktsicherheitsgesetz ausdrücklich als Schutzgesetz an. Das Gericht stellt klar, dass Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, wenn sie Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.

Von besonderer Bedeutung ist, dass das Gericht nicht nur eine abstrakte Gefahr annimmt. Vielmehr bewertet es die Brand- und Verpuffungsvorfälle, die Fernabschaltungen sowie die spätere Leistungsreduzierung als konkrete Hinweise darauf, dass die Batteriespeicher ein nicht hinnehmbares Risiko darstellen.

Das Gericht weist außerdem die Verteidigung von Senec zurück, wonach lediglich ein allgemeines Technologierisiko moderner Lithium-Ionen-Batterien vorliege. Selbst wenn andere Hersteller ähnliche Technologien verwendeten, ändere dies nichts daran, dass Produkte mit zu großen Risiken nicht auf den Markt gebracht werden dürften. Auch die Argumentation, es handle sich nur um ein statistisch geringes Risiko, überzeugte das Gericht nicht. Entscheidend sei die erhebliche Gefahr für Leib und Leben im Schadensfall.

Gericht sieht konkrete Gefahr für Leib und Leben

Besonders weitreichend ist die Feststellung des Gerichts, dass bereits die Möglichkeit künftiger Gesundheits- und Körperschäden genügt, um Ansprüche zu begründen. Das Gericht bejaht ausdrücklich ein Feststellungsinteresse, weil bereits mehrere Brandfälle bei baugleichen Speichern bekannt geworden sind. Verbraucher müssen daher nicht erst abwarten, bis tatsächlich Personen verletzt werden. Bereits die konkrete Gefahr genügt, um Ansprüche gegen den Hersteller prüfen zu lassen.

Einordnung durch Dr. Stoll & Sauer

Dr. Stoll & Sauer sehen in dem Urteil eine weitere Zäsur in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals. Nachdem zunächst zahlreiche Landgerichte die Drosselung der Speicher als erheblichen Sachmangel bewertet hatten, verschiebt sich die Rechtsprechung nun zunehmend auf die Ebene der Produktsicherheit und Herstellerhaftung.

Bereits das LG Schweinfurt hatte Senec direkt wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz verurteilt. Das LG Ravensburg geht nun noch weiter und spricht ausdrücklich von einer „sehr großen Gefahr“ für Leib und Leben. Die Entscheidung fügt sich zudem in die verbraucherfreundliche Linie der Oberlandesgerichte Hamm, München, Oldenburg und Dresden ein.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Wer einen betroffenen Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Ansprüche prüfen lassen:

  • Schadensersatzansprüche direkt gegen Senec nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. ProdSG
    • Rücktritt vom Kauf- oder Werkvertrag
    • Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Speichers
    • Minderung wegen eingeschränkter Nutzbarkeit
    • Schadensersatz wegen Nutzungsausfall oder Folgeschäden
    • Kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check
Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Senec-Stromspeicher-Skandal

Das Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt die zunehmende Verschärfung der Rechtsprechung im Senec-Skandal. Die Gerichte bewerten die Probleme der Stromspeicher nicht mehr nur als gewöhnliche Sachmängel, sondern zunehmend als Sicherheitsproblem mit möglichen Gefahren für Leib und Leben. Für Verbraucher ist das ein wichtiges Signal: Hersteller können direkt für unsichere Produkte haftbar gemacht werden. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher rechtzeitig im Senec-Online-Check prüfen lassen.

Verbraucher & Recht / Senec Skandal / Produktsicherheitsgesetz / Landgericht Ravensburg / Stromspeicher / Verbraucherrechte / Herstellerhaftung
[lifepr.de] · 19.05.2026 · 14:51 Uhr
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