Laut EU-Gutachter greifen Vorratsdaten in Grundrechte ein

Luxemburg (dpa) - Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt einem Gerichtsgutachten zufolge gegen europäisches Recht. Die Speicherung von Verbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte, heißt es in dem Papier. Sowohl Kritiker als auch Befürworter sehen sich nun in ihrer Position bestätigt: Die Union will das Instrument wieder einführen, während aus der SPD auch Kritik kommt. Datenschützer, Opposition und Netzaktivisten fordern eine Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung.

EU / Datenschutz / Internet / Telekommunikation
12.12.2013 · 15:29 Uhr
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