Langfristige Entspannung in der Fischerei: EU und Großbritannien erzielen Abkommen
Die jüngste Einigung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien über den Zugang zu Fischfanggebieten schafft eine lang ersehnte Klarheit für die europäische Fischwirtschaft. Gerd Kraus, Leiter des Thünen-Instituts für Seefischerei in Bremerhaven, lobte die Übereinkunft, die die freie Befahrbarkeit der britischen Gewässer bis 2038 sicherstellt. Ein solches Ergebnis galt im Vorfeld der Verhandlungen nicht als selbstverständlich.
Die ursprünglichen Abmachungen, die 2026 auslaufen sollten, wurden um zwölf Jahre verlängert. Im britischen Diskurs war die Kontrolle über die eigenen Fischgründe ein zentrales Argument der Brexit-Befürworter. Tatsächlich hätte das Vereinigte Königreich nach Auslaufen der bisherigen Vereinbarungen die Fischereirechte in seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone erheblich einschränken können. Diese beginnt etwa 22 Kilometer vor der Küste und verleiht dem Küstenstaat exklusive Nutzungsrechte.
Besonders entscheidend bleibt die Festlegung der künftigen Fangquoten, die bestimmen, wie viele Fische von den jeweiligen Parteien gefangen werden dürfen. Noch ungeklärt ist, ob die Fangquoten der EU-Fischer ihre aktuelle Höhe behalten oder sogar reduziert werden. Eine zentrale Frage, die damit im Raum steht, betrifft mögliche Veränderungen beim Status quo.
Das bisherige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen beide Parteien ihre Fischfangrechte definieren können. Laut diesem Abkommen wird im Zeitraum von 2021 bis 2026 ein Viertel der Fangmöglichkeiten der EU schrittweise auf die britischen Flotten übertragen. Der beiderseitige Zugang zu den Gewässern und die damit verbundenen Quotenregelungen bleiben somit zukunftsweisend für die europäische Fischerei.

