Lammerts Begründung für Abgeordneten-Ausschluss
Linke-Politiker hatten mit Protestplakaten im Plenum gegen den Afghanistan-Einsatz demonstriert. Die Fraktion ist sich nach Darstellung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dabei bewusst gewesen, dass damit gegen die Bundestags-Geschäftsordnung verstoßen wird. Lammert, der die Störer des Saales verwies, erläuterte seinen Schritt mit folgenden Worten:
«Erstens: Wir haben unter allen Fraktionen des Hauses - unter allen Fraktionen - völliges Einvernehmen in der Einschätzung der Frage, dass Demonstrationen im Plenarsaal mit der Ordnung des Hauses unvereinbar sind.
Zweitens: Wir haben bei mehreren vergleichbaren Vorgängen wiederholt die Erklärung der Fraktionsführung der Linken im Ältestenrat zu Protokoll genommen, dass diese Aktionen von der Fraktionsführung weder geplant noch in Kenntnis der Fraktionsführung durchgeführt worden seien.
Drittens: Ich habe mit Zustimmung aller Mitglieder des Ältestenrates bei einem dieser letzten Vorgänge angekündigt, dass ich im Wiederholungsfall die entsprechenden Kollegen von der Sitzung ausschließen werde. Das Vorgehen ist unter Berücksichtigung unserer Geschäftsordnung und der Übereinkunft aller Fraktionen des Hauses alternativlos.»
An anderer Stelle ergänzte Lammert:
«Nach Paragraf 38 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann der Präsident wegen gröblicher Verletzung der Ordnung ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Ein Mitglied des Bundestages kann bis zu 30 Sitzungstage ausgeschlossen werden. Davon habe ich vorhin Gebrauch gemacht. (...)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Deutschen Bundestag hat es in allen Legislaturperioden, völlig unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen, immer ein Konsens darüber gegeben, dass die Regeln dieses Hauses ausnahmslos für alle gelten. Und wir haben die Unverzichtbarkeit der strikten Einhaltung dieser Regeln auch im Bewusstsein der historischen Erfahrung für unabdingbar gehalten, dass ein deutsches Parlament an dem leichtfertigen Umgang mit den selbst gesetzten Regeln bereits einmal gescheitert ist.
Nun muss ich sie auf Folgendes aufmerksam machen: Die Geschäftsordnung des Bundestages lässt keine Differenzierung zu zwischen dem Ausschluss von der Sitzung und dem Ausschluss von Abstimmungen. Gleichwohl möchte ich Ihnen das aus, wie Sie hoffentlich nachvollziehen können, naheliegenden Gründen empfehlen, was dann möglich ist nach Paragraf 126 der gleichen Geschäftsordnung, wenn das der Deutsche Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließt. (...)
Ich empfehle Ihnen auch nach Rücksprache mit den Fraktionsführungen aller im Bundestag jetzt vertretenen Fraktionen, dass wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, die Sitzung um zehn Minuten unterbrechen und anschließend eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt durchführen, an dem auch die von der heutigen Sitzung ausgeschlossenen Mitglieder teilnehmen können. Ich darf Sie fragen, ob sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind? (...) Damit ist das mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten und rufe dann die Abstimmung auf.»