Kronzeugenregelung kommt wieder
28. Mai 2009, 11:26 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung kommt wieder. Das hat der Bundestag beschlossen. Das neue Verfahren unterscheidet sich in einigen Punkten vom früheren. Der Strafrabatt ist beschränkt. Ein Kronzeuge, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann sein Strafmaß allenfalls auf zehn Jahre verringern. Außerdem kann die Regelung auf alle schweren Straftaten angewandt werden. Das heißt, als Kronzeuge gegen einen Terrorverdächtigen auftreten kann auch ein wegen eines Drogendelikts Angeklagter.