Berlin (dpa) - Die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung kommt wieder. Das hat der Bundestag beschlossen. Das neue Verfahren unterscheidet sich in einigen Punkten vom früheren. Der Strafrabatt ist beschränkt. Ein Kronzeuge, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann sein Strafmaß allenfalls auf […] mehr

Kommentare

2sohnes28. Mai 2009
Ja wie, hannehh, das sieht ja mal recht vernünftig aus...wollte ich zumindest gerne mal schreiben. Du lässt mich aber nicht 0o Dieser Kerl redet von Beginn an dermaßen Dünnsch, dass sein Publikum ihn auslacht. Vom Wiki-Artikel zu schweigen (falls das hier DER Dr. Rath auch ist, vorausgesetzt) <link>
1k428628. Mai 2009
Und wie viel Strafrabatt wird bei Volksverräter - Täter als Kronzeugen der Strafmaß verringert? z.b. die Chemie-Pharma-Öl-KARTELL und die Polit-Helfer! <link>