Kritik am Heizungsgesetz: Reformpläne der Bundesregierung auf dem Prüfstand
Der Bundesverband Wärmepumpe hat rechtliche Bedenken gegen die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geäußert. Der Verband warnt insbesondere vor der Abschaffung von Paragraf 71, der konkrete Anforderungen an Heizungen für mehr Klimaschutz festlegt. Ein Rechtsgutachten besagt, dass eine ersatzlose Streichung nicht mit europäischem und deutschem Recht vereinbar wäre. Eine gerichtliche Korrektur scheint unvermeidlich.
Das in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz zielt darauf ab, CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Es fordert, dass neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, vorerst jedoch nur in Neubaugebieten.
Die neue Regierung aus CDU, CSU und SPD plant eine umfassende Änderung des GEG, da es als zu restriktiv angesehen wird. Geplante Neuerungen sollen technologieneutraler und flexibler sein und den Fokus auf konkrete CO2-Reduktion legen. Bisher ist allerdings unklar, wie diese Pläne konkret umgesetzt werden sollen.
Miriam Vollmer von re |Rechtsanwälte unterstreicht, dass der Gesetzgeber zwar Spielräume habe, jedoch das europäische Recht klare Klimaschutzmaßnahmen fordert. Insbesondere die EU-Lastenteilungsverordnung und die Erneuerbare-Energie-Richtlinie setzen strikte Vorgaben für die Einsparung von Emissionen. Ebenso betont das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 die Notwendigkeit, ambitionierte Klimaziele nicht auf lange Sicht zu verschieben.
Trotz der gesetzlichen Unsicherheiten verzeichnet der Markt für Wärmepumpen ein starkes Wachstum. Der Absatz könnte in diesem Jahr 300.000 Einheiten erreichen, mit einem Ziel von 450.000 Einheiten im nächsten Jahr. Dies nähert sich dem Jahresziel von 500.000 neuen Wärmepumpen, das von Branchenverbänden und dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck formuliert wurde.

