Kriminalstatistik 2016: Fälle von Online-Kriminalität nahezu verdoppelt
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(pressebox) Köln, 24.04.2017 - Die Zahl der Cyber-Attacken hat deutlich zugenommen. Das geht aus den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2016 hervor. Demnach hat die Polizei 82.649 Fälle (2015: 45.793) von Cyberkriminalität registriert. Die Aufklärungsquote konnte zwar um 5,9 Prozent auf 38,7 Prozent erhöht werden, dennoch bleiben viele Straftaten weiterhin unaufgeklärt. Dr. Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht bei Trusted Shops, nennt fünf Warnsignale, damit Verbraucher nicht auf Betrüger reinfallen.

Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht beim Online-Shopping, beantwortet gerne Ihre Fragen und steht Ihnen für ein Interview zur Verfügung.

Warnsignal 1: Unvollständiges Impressum

Dr. Carsten Föhlisch: Sollte das Impressum nicht oder nur schwer auffindbar sein, ist größte Vorsicht geboten. Zudem sollten u.a. folgende Angaben enthalten sein: Nennung des Unternehmensnamens und des Rechtsformzusatzes (sofern vorhanden), vollständige Nennung des Vor- und Zunamens des Inhabers bzw. von mindestens einem Vertretungsberechtigten, Angabe der aktuellen Anschrift (nicht der Postfachadresse), Nennung einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Warnsignal 2: Sehr niedrige Preise

Dr. Carsten Föhlisch: Zu schön um wahr zu sein. Wenn sich dieses Gefühl beim Blick auf die niedrigen Preise in einem Online-Shop einstellt, sollte der Online-Käufer sofort skeptisch werden. Denn nach wie vor werden Online-Shopper immer noch Opfer ihrer eigenen Schnäppchenmentalität.

Warnsignal 3: Nur Vorkasse als Zahlungsart

Dr. Carsten Föhlisch: Damit Online-Betrüger schnell an das Geld der Interneteinkäufer kommen können, bieten sie vorzugsweise nur Vorkasse an. Denn eine Überweisung lässt sich nicht rückgängig machen und das Geld ist für den Online-Shopper verloren.

Warnsignal 4: Keine Erreichbarkeit

Dr. Carsten Föhlisch: Eine Produktanfrage im Vorfeld per Telefonanruf kann Gold wert sein. Denn sollte der Anruf trotz mehrmaliger Versuche nicht angenommen werden, die Telefonnummer falsch sein oder sogar gar keine Telefonnummer angegeben sein, dann ist Vorsicht angebracht.

Warnsignal 5: Negative Bewertungseinträge in Foren & Co.

Dr. Carsten Föhlisch: Man kann einen kurzen Schnelltest zur Überprüfung durchführen: Wer den Namen des Händlers oder des Online-Shops in eine Suchmaschine eingibt, findet eventuell Negativeinträge in Foren. Je nach Kritik kann dies über einen sogenannten Fake-Shop Aufschluss geben.
Sicherheit
[pressebox.de] · 24.04.2017 · 16:58 Uhr
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