Koalition endgültig einig über Managergehälter

29. Mai 2009, 14:50 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Union und SPD haben sich auf letzte Details für schärfere Regeln bei Managergehältern verständigt. Nach Kritik von Experten hat eine Koalitionsarbeitsgruppe unter anderem die Vorgabe für die zweijährige Wartefrist bei einem Manager-Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat klarer gefasst.

Konkretere Vorgaben gibt es jetzt auch bei der neuen Regel, wonach Top-Manager bei Fehlern künftig selbst für einen Teil der Schäden aufkommen müssen.

Neu hinzu gekommen zu den ursprünglichen Plänen ist die Auflage, dass der Aufsichtsrat eine Obergrenze für variable Lohn-Bestandteile bei «außerordentlichen Entwicklungen» festlegen soll. Damit sollen hohe Boni etwa nach exorbitanten Kurssprüngen vermieden werden. Die Koalition strebt eine Verabschiedung der Gesetzespläne für Mitte Juni an, wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Joachim Poß (SPD) am Freitag in Berlin weiter mitteilten.

Im Grundsatz bleibt es trotz scharfer Proteste aus der Wirtschaft im Kern bei den geplanten Verschärfungen. Nach Angaben von Poß und Bosbach wurden aber einige Experten-Anregungen «zu strafferen und klareren Formulierungen einzelner Regelungen» aufgegriffen.

Die Pläne sehen unter anderem vor, dass die Gier nach Bonuszahlungen eingedämmt werden soll. Die Zusatzzahlungen, deren Praxis als ein Grund für die Weltfinanzkrise gilt, dürfen die Vorstände künftig erst nach Vertragsende einstreichen. Damit sollen die Manager angehalten werden, sich mehr am langfristigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren. Aktienoptionen von Vorständen können künftig erst nach vier und nicht nach zwei Jahren eingelöst werden.

Vorstandsvergütungen können zudem durch den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen leichter gesenkt werden. Die Regelung zur nachträglichen Herabsetzung wird nun aber nicht als «Muss-», sondern als «Soll-Vorschrift» flexibler gefasst. Die geltende Rechtslage wird damit dennoch verschärft.

Auch mit der umstrittenen Praxis des unmittelbaren Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll Schluss sein. Hier gab es jedoch nochmals Klarstellungen: So gibt es für börsennotierte Gesellschaften zwar weiter eine zweijährige Wartezeit. Sie gilt jedoch nicht, wenn die Wahl auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Der nahtlose Übergang gilt aus Sicht von Kritikern als Grund, weshalb Firmenführungen teils mitunter unzureichend überwacht werden.

Bei den Manager-Haftpflicht-Versicherungen (D&O-Versicherungen) wird künftig ein verbindlicher Selbstbehalt eingeführt, mit dem auch Manager bei Schäden zahlen müssen. Bemessungsgrundlage soll nun das 1,5-fache des Jahres-Festgehalts sein. Zunächst war geplant, dass Manager mit maximal der Gesamtvergütung eines Jahres - also einschließlich flexibler Elemente - selbst einstehen müssen.

Parteien / Manager
29.05.2009 · 14:50 Uhr
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