Klingbeil plant milliardenschwere Unternehmenssteuerreform – E-Autos und Investitionen im Fokus
Mit einem „Investitionssofortprogramm“ will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Ein Gesetzentwurf aus seinem Haus, aus dem das Handelsblatt zitiert, sieht ab 2025 umfassende Steuererleichterungen für Unternehmen vor. Schwerpunkt: Sonderabschreibungen, eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer sowie steuerliche Anreize für Elektroauto-Käufe und Forschungsausgaben.
Den Auftakt bildet ein Investitionsbooster mit 30 Prozent Sonderabschreibungen für Anlageinvestitionen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 getätigt werden. Besonders profitieren sollen Unternehmen, die elektrische Dienstwagen anschaffen: Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden, sind degressive Abschreibungen von bis zu 75 Prozent im ersten Jahr vorgesehen – in den Folgejahren sinkend bis auf zwei Prozent im fünften Jahr.
Ab 2028 folgt die zweite Stufe: Die Körperschaftsteuer soll bis 2032 schrittweise von 15 auf 10 Prozent reduziert werden. Unternehmen erhalten dadurch spürbare Entlastungen – zunächst 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2025, anschließend ansteigend auf 8,1 Milliarden im Jahr 2026 und schließlich 11,3 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die Steuerausfälle summieren sich nach Berechnungen des Finanzministeriums bis Ende 2029 auf rund 17 Milliarden Euro.
Auch die steuerliche Förderung von Forschungsausgaben wird im Entwurf adressiert. Unternehmen sollen künftig deutlich einfacher und umfangreicher Investitionen in F&E steuerlich geltend machen können. Ziel ist, Innovationsanreize zu erhöhen – ein Signal an technologieorientierte Mittelständler und Konzerne.
Finanziert werden soll das Paket aus zukünftigen Steuereinnahmen – die Verluste für die öffentlichen Haushalte steigen allerdings zeitversetzt an: von 630 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 4 Milliarden im Jahr 2026 und bis zu 17 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die Lasten sollen anteilig von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden.
Der Entwurf wurde den Ressorts zur Abstimmung übermittelt. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz im Bundestag und Bundesrat – mehrere Länder äußerten im Vorfeld bereits Vorbehalte. Ob das Vorhaben in dieser Form Bestand hat, bleibt daher offen.

