Klimaneutralität im Grundgesetz: Ein Meilenstein mit juristischen Implikationen
Die kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung, die Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel festlegt, sorgt für hitzige Diskussionen über künftige Bauprojekte in Deutschland. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock prognostiziert, dass neue Straßenprojekte vermehrt vor Gericht landen könnten.
Beim Petersberger Klimadialog, einem Treffen zur Vorbereitung der bevorstehenden Weltklimakonferenz in Brasilien, bezeichnete Baerbock die Grundgesetzänderung als historischen Fortschritt. Sie betonte, dass die Verfassung nun 100 Milliarden Euro für die Entwicklung grüner Infrastruktur bereitstelle.
Diese Verfassungsänderung wirke sich auf die Gesetzgebung und alle noch zu treffenden Entscheidungen aus. Baerbock erklärte, dass jedes neue Gesetz oder Projekt vor dem Hintergrund der Klimaneutralität diskutiert und geprüft werden müsse.
In der vorangegangenen Woche hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Schuldenbremse zu lockern und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte zu schaffen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Diese Initiative wurde maßgeblich von den Grünen vorangetrieben, die für die Änderungen die Unterstützung von Union und SPD gewinnen konnten.
Jedoch entgegnete CDU-Chef Friedrich Merz Befürchtungen, dass durch diese Änderung ein neues Staatsziel formuliert werde. Er versicherte, dass die Grundstruktur der Verfassung unverändert bleibe und keine neuen rechtlichen Herausforderungen für die Wirtschaft entstehen würden.