Kindesmissbrauch gilt künftig grundsätzlich als Verbrechen

25. März 2021, 16:28 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Wer Kinder sexuell misshandelt, Fotos und Bilder davon macht oder solche Aufnahmen verbreitet oder auch nur besitzt soll künftig grundsätzlich als Verbrecher bestraft werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Politiker von Union und SPD bezeichneten den Gesetzentwurf der großen Koalition als wichtigen Schritt nach vorn für mehr Kinderschutz. Doch es gibt auch Bedenken.

Als Verbrechen gelten Taten, die im Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis belegt sind. Nun werden die entsprechenden Paragrafen im Gesetzbuch so geändert, dass das grundsätzlich auch im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gilt. Die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster hätten gezeigt, dass das Strafrecht nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfalte, heißt es unter anderem zur Begründung im Gesetzentwurf .

Mit der Hochstufung zum Verbrechen gingen konkrete Verbesserungen einher, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, am Donnerstag: «Bewährungsstrafen werden die Ausnahme, Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung können leichter angeordnet werden. Das ist ein riesiger Schritt, um Täter an der Begehung weiterer Übergriffe zu hindern.» Unionsfraktionsvize Thorsten Frei sprach vom «größten Schritt nach vorne in diesem Deliktbereich» seit vielen, vielen Jahren. Damit mache man das Leben der Kinder ein Stück besser und sicherer, sagte die SPD-Politikerin Susann Rüthrich.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul gab allerdings in der Bundestagsdebatte zu bedenken, dass die Verschärfung auch Probleme mit sich bringen könnte. So würden zum Beispiel leider auch unter Schülern sexualisierte Nacktfotos von Kindern verschickt. Das sei hochproblematisch und man müsse über das Phänomen dringend ernsthaft reden. «Aber wir lösen das Problem nicht, in dem wir tausende Schülerinnen und Schüler in einen Verbrechenstatbestand reinziehen und ihnen durch entsprechende Registereintragungen frühzeitig ihre berufliche Zukunft verbauen.»

Die Gesetzespläne sehen neben der Strafverschärfung auch Neuregelungen für das erweiterte Führungszeugnis vor, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen: Auch Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden. Ermittler sollen außerdem mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bekommen. Der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, wird unter Strafe gestellt und in Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Begründet wird das Vorhaben auch damit, dass Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht hätten, wie es im Gesetzentwurf heißt. «Leichter denn je» bestehe so die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Außerdem liege der Verbreitung und dem Konsum von Kinderpornografie häufig reale sexualisierte Gewalt gegen Kinder zugrunde.

Die Formulierung «sexualisierte Gewalt» sollte - so war es ursprünglich im Gesetz geplant - auch den Begriff «sexueller Missbrauch» im Strafgesetzbuch ersetzen. Immer wieder gibt es Kritik daran, dass betroffene Kinder durch das Wort «Missbrauch» zum Objekt degradiert würden - so, als könne es auch einen «Gebrauch» von Kindern geben. Union und SPD entschieden sich nach einer Anhörung von Juristen dann aber dafür, die Formulierung «Missbrauch» beizubehalten, da diese im Rechtswesen etabliert und umfassender sei.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Hochstufung zum Verbrechen. Vizepräsidentin Anne Lütkes forderte aber, dass daneben auch die Zahl der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich Kinderschutz massiv aufgestockt werden müsste. Sie sprach sich zudem dafür aus, dass Videoaufnahmen von Vernehmungen von Kindern standardmäßig auch in Gerichtsprozessen eingesetzt werden, damit diese «nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen».

Auch vom Deutschen Richterbund gab es grundsätzliche Zustimmung für die Strafverschärfungen. Diese würden aber nur etwas bewirken, wenn die Länder bereit seien, bundesweit einige Hundert spezialisierte Staatsanwälte und Strafrichter zusätzlich für die Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bereitzustellen, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Bundestag / Kriminalität / Kinder / Deutschland
25.03.2021 · 16:28 Uhr
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