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: ich bitte, zu bedenken, dass es enen Unterschied gibt zwischen dem 18-jährigen, der mit seiner noch 13-jährigen Freundin schläft, und dem 50-jährigen, der sich jede Nacht andere Kinder gefügig macht - das gewohnheitsmäßig macht. Die Höchststrafe im Strafrahmen ist nunmal für Höchstkriminelle gedacht. Strafbar ist beides, aber im weit unterschiedlichen Maße. Katja Keuls Sozia vertritt sowohl Opfer als auch junge Täter - DANKE dafür! -, verweist aber "Gewohnheitstäter" meist an Kollegen.