Berlin (dpa) - Wer Kinder sexuell misshandelt, Fotos und Bilder davon macht oder solche Aufnahmen verbreitet oder auch nur besitzt soll künftig grundsätzlich als Verbrecher bestraft werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Politiker von Union und SPD bezeichneten den Gesetzentwurf […] mehr

Kommentare

13k29329526. März 2021
@7 : ich bitte, zu bedenken, dass es enen Unterschied gibt zwischen dem 18-jährigen, der mit seiner noch 13-jährigen Freundin schläft, und dem 50-jährigen, der sich jede Nacht andere Kinder gefügig macht - das gewohnheitsmäßig macht. Die Höchststrafe im Strafrahmen ist nunmal für Höchstkriminelle gedacht. Strafbar ist beides, aber im weit unterschiedlichen Maße. Katja Keuls Sozia vertritt sowohl Opfer als auch junge Täter - DANKE dafür! -, verweist aber "Gewohnheitstäter" meist an Kollegen.
12Stiltskin25. März 2021
@11 : Danke, jetzt funktioniert es.
11Dr_Feelgood_Jr25. März 2021
@10 Ja, auch schon gemerkt. Warum tinyurl jetzt nicht mehr funzt - keine Ahung. Dann eben so: <link>
10Stiltskin25. März 2021
@9 : Danke für deinen Versuch, mir mit dem Link Informationen zukommen zu lassen. Aber leider funktioniert der Link überhaupt nicht.
9Dr_Feelgood_Jr25. März 2021
@7 Bei dieser Neuregelung geht es in erster Linie darum, Kindesmissbrauch neu zu definieren. Dazu zählen dann auch die genannten Sexpuppen, geht aber noch viel weiter. Thomas Fischer hat das Thema schon im letzten Jahr in einer Kolumne aufgegriffen, insbesondere im Abschnitt unter "Unschuld" und etwas davor. tinyurl.com/kh2vx7hm
8k49385725. März 2021
Das stimmt leider nicht @6 Kindesmissbrauch war bis bisher nur ein Vergehen. Die Änderung war überfällig. <link>
7Stiltskin25. März 2021
Ich frage mich, warum es überhaupt dieser Neuregelung bedarf, und warum nicht bestehende Gesetze schon immer bis zur möglichen Höchststrafe genutzt wurden. Es sollte absolut keine Ausnahmen geben, wenn es darum geht, die psychische und physische Gesundheit der Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen. Es muss ausnahmslos Schluss sein damit, dass sich Täter oft unter fadenscheinigen Gründen, vor einer Verurteilung drücken können. Das ist diese Gesellschaft ihren Kindern schuldig.
6Dr_Feelgood_Jr25. März 2021
KIndesmissbrauch gilt auch heute schon grundsätzlich als Verbrechen.
5k29329525. März 2021
Höhere Strafen schrecken Täter nicht ab. Ein erhöhtes Risiko, erwischt zu werden, schreckt Täter ab.
4k6393225. März 2021
Und "Besitz von Kinderpornografie" ausnahmslos als Verbrechen zu bestrafen sehe ich sehr grenzwertig - wie schnell ist jemanden sowas untergejubelt. Da reicht im Zweifel ne MMS oder ne Mail - und wenn letzteres im Spamordner versauert. Ich hatte da durchaus schon einiges übles Zeug drinne, und ich schau mir den nur alle paar Monate mal grob durch und leere ihn danach.
3k6393225. März 2021
Grundlegend gut, möchte aber lieber gar nicht so genau wissen, was sie unter diesem Deckmantel unter "Ermittler sollen außerdem mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bekommen." mal wieder reingeschmuggelt haben.
2k49385725. März 2021
Na endlich.
1Olepi25. März 2021
ist schon traurig dass das so lange gedauert hat, war schon lange überfällig.