Keine Strafe für Oberst Klein nach Bombardement
Karlsruhe (dpa) - Der verheerende Luftschlag in der Nähe von Kundus im September 2009 bleibt für Bundeswehroberst Georg Klein strafrechtlich ohne Folgen. Die Bundesanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen Klein und seinen Flugleitoffizier ein. Bei dem Bombardement waren bis zur 142 Menschen getötet oder verletzt worden. Laut Behörde verstießen die Offiziere nicht gegen geltendes Recht. Erstmals hatte die Bundesanwaltschaft gegen deutsche Soldaten wegen eines Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.