Karlsruhe (dpa) - Der verheerende Luftschlag in der Nähe von Kundus im September 2009 bleibt für Bundeswehroberst Georg Klein strafrechtlich ohne Folgen. Die Bundesanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen Klein und seinen Flugleitoffizier ein. Bei dem Bombardement waren bis zur 142 ...