Karlsruhe (dpa) - Der verheerende Luftschlag in der Nähe von Kundus im September 2009 bleibt für Bundeswehroberst Georg Klein strafrechtlich ohne Folgen. Die Bundesanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen Klein und seinen Flugleitoffizier ein. Bei dem Bombardement waren bis zur 142 ...

Kommentare

(1) starjohnny · 19. April 2010
Die einzig vernünftige Entscheidung. Andernfalls hätten alle in Afghanistan stationierten Soldaten ihren Dienst verweigern sollen. Sie hätten dann keine Legitimität mehr!
 
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